Sie haben vielleicht schon gehört oder gelesen, dass ab 2025 alle Textilien unabhängig von ihrer Qualität und ihrem Zustand getrennt gesammelt werden sollen, weil mehr davon recycelt oder wiederverwendet werden soll. Mittlerweile erscheinen auch erste Berichte, in denen wieder "zurückgerudert" und darauf hingewiesen wird, dass nicht alle Textilien in die Altkleiderbehälter gehören.
Auch das Bundesumweltministerium hat sich nun mit einer Klarstellung geäußert:
Was vor Ort gilt und wie genau gesammelt wird, regeln die lokalen Entsorgungsträger und Kommunen, und sie informieren darüber. Bereits heute haben die Kommunen Möglichkeiten der Getrenntsammlung für Textilien geschaffen, meistens über kommunale Wertstoffhöfe und private Container. Und so gilt weiterhin grundsätzlich:
- Wiederverwendbare, saubere Kleidung kann in den von der Kommune vorgegebenen Stellen abgegeben werden.
- Zerschlissene Kleidung kann in die Restmülltonne geworfen werden, wenn es hierfür vor Ort noch keine getrennte Sammlung gibt. Sofern es auch für zerschlissene Kleidung eine eigene Sammlung gibt, ist diese dort abzugeben, damit sie recycelt werden kann.
- Stark verschmutzte Textilien können in der Regel weiterhin in die Restmülltonne geworfen werden – es sei denn, in der Kommune gibt es auch hierfür bereits eine gesonderte Sammlung.
Der Dachverband Fairwertung hat zu der Thematik ein Positionspapier mit interessantem Hintergrundwissen veröffentlicht.
Die Wiederverwendung und das Recycling von Wertstoffen basieren i.d.R. auf einer sinnvollen Abfalltrennung mit Qualitätssicherung, damit diese Wertstoffe wirklich wiederverwendet oder verwertet werden können. Störstoffe und Fehlwürfe behindern dies. So können z.B. stark verschmutzte Wertstoffe oft nicht recycelt werden oder beeinträchtigen sogar das Recycling. Sie gehören dann nicht in die getrennte Wertstofferfassung.
Daher informieren die Landkreise mit Trennlisten über die zulässigen und nicht zulässigen Abfälle. Das gilt für alle getrennt gesammelten Abfälle - auch für Altkleider. Nasse, verschmutzte, zerissene Kleidung oder Lumpen sollen nicht in die Altkleiderbehälter. Im Gegenteil würden diese Gegenstände die guten Altkleider unbrauchbar machen.
In die Altkleiderbehälter der Aktion Hoffnung / EVA GmbH dürfen weiterhin nur saubere, trockene, intakte, tragfähige Alttextilien oder Schuhe eingeworfen werden.
Auch gut erhaltene Bett-, Tisch- und Haushaltswäsche, Taschen und Accessoires sind erwünscht. Alles sollte in Tüten verpackt eingeworfen werden.
Hier finden Sie die Tipps der Aktion Hoffnung für Ihre Kleiderspende.
Das gehört nicht in die Kleidersammlung der Aktion Hoffnung:
- Verwaschene, sehr altmodische, abgetragene Kleidung
- Nasse, kaputte und verschmutzte Kleidung
- Lumpen und Schneiderabfälle
- Abgelaufene, kaputte und verschmutzte Schuhe, Skischuhe, Schlittschuhe
- Nicht-textile Abfälle jeglicher Art