
- Elektrogeräte dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Sie enthalten Schadstoffe und seltene Metalle.
- Die Wertstoffhöfe der EVA GmbH nehmen Elektroaltgeräte kostenlos an.
- Akkus und Batterien müssen von den Besitzern aus den Geräten entnommen werden
(sofern das ohne Werkzeug möglich ist), bevor sie in den Wertstoffhöfen oder im Handel abgegeben werden. Geräte mit fest verbauten Akkus werden an den Wertstoffhöfen gesondert gesammelt. - Löschen Sie vorher Ihre persönlichen Daten auf den Geräten.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet. Hinweise finden Sie bei www.bsi-fuer-buerger.de. - Auch Leuchten („Einrichtungsgegenstände“) werden seit 2016 kostenlos zurückgenommen.
- PV-Module werden nur im Abfallentsorgungszentrum Erbenschwang angenommen. Anlieferungen von mehr als 20 Modulen stimmen Sie bitte vorher mit der EVA GmbH ab. Die PV-Module müssen palettiert und verzurrt sein!
- Der Handel (ab 400 qm Verkaufsfläche) ist seit 24. Juli 2016 verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen:
– bei Verkauf eines Geräts ein Altgerät gleicher Machart / Funktion
– Kleingeräte (äußere Abmessung kleiner als 25 cm) in haushaltsüblicher Menge ohne den Kauf eines neuen Geräts. - Elektrogeräte aus Gewerbebetrieben werden nur angenommen, wenn sie in Beschaffenheit und Menge mit Geräten aus privaten Haushalten vergleichbar sind; d.h. Geräte, die ausschließlich gewerblich genutzt werden können, nimmt die EVA GmbH nicht an.
- Händler, die Elektrogeräte wie z.B. Haushaltsgroßgeräte oder Fernseher ihrer Kunden als Serviceleistung im Austausch gegen das neue Gerät mitnehmen, können diese Geräte an den Wertstoffhöfen entsorgen. Anlieferungen von mehr als 20 Geräten melden Sie bitte vorher bei der EVA GmbH an. Die Altgeräte müssen aus dem Landkreis stammen.
- Für Elektrospeicherheizgeräte / Nachtspeicheröfen gelten besondere Annahmebedingungen. Die Geräte dürfen auf keinen Fall zerlegt werden! Fragen Sie vor der Entsorgung unbedingt bei der EVA GmbH nach.
- Metall- und Schrotthändler oder andere Entsorgungsfirmen dürfen keine Elektroaltgeräte annehmen und entsorgen.
An den Wertstoffhöfen werden die Elektroaltgeräte in verschiedenen Containern erfasst:
- Kühlgeräte, Gefriergeräte
- Bildschirme, Monitore
- Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren), Energiesparlampen
- Haushaltsgroßgeräte („Weiße Ware“): Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Trockner
- Haushaltskleingeräte, elektrische Werkzeuge, elektr. Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik
- PV-Module (Annahme nur im AEZ Erbenschwang, verzurrt auf Palette)
Die EVA hat in allen Gemeinden an einigen Containerstandorten Sammelbehälter für Kleinelektrogeräte aufgestellt, damit Sie Haushaltskleingeräte bequem erreichbar an Ihrem Wohnort entsorgen können.
Wegen der Brandgefahr dürfen nur Kleingeräte ohne Lithium-Ionen-Akkus und ohne Batterien eingeworfen werden. Geräte, bei denen sich die Batterien oder der Akku nicht entnehmen lassen, bringen Sie bitte zum Wertstoffhof.
Elektrospeicherheizgeräte oder Nachtspeicheröfen werden ebenfalls kostenlos zurückgenommen. Aufgrund der gefährlichen, krebserregenden Inhaltsstoffe dürfen diese Geräte aber nur von Fachfirmen ausgebaut werden.
Sie dürfen keinesfalls zerlegt werden!
Hier finden Sie Hinweise zur Entsorgung der Elektrospeicherheizgeräte. Nachtspeicherheizgeräte werden nur im AEZ Erbenschwang angenommen.