Schadstoffe müssen getrennt gesammelt und speziell entsorgt werden, um Mensch und Natur zu schützen. Sie sind z.B. giftig oder auch entzündlich. Gefährliche Reaktionen müssen verhindert werden. Werfen Sie keine Schadstoffe in den Hausmüll! Auch Wertstoffe, wie z.B. Biomüll, Altpapier oder der Gelbe Sack müssen unbedingt schadstofffrei bleiben.
Bei Fragen zur Entsorgung von Schadstoffen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.![]()
Werfen Sie auf keinen Fall Lithium-Ionen-Akkus und E-Bike-Akkus in den Hausmüll oder in Wertstoffbehälter!
Das Interview bei Radio Oberland zu Lithium-Ionen-Akkus.
Zur getrennten Sammlung der Schadstoffe bietet die EVA GmbH mindestens zweimal im Jahr in allen Gemeinden eine mobile Schadstoffsammlung mit dem so genannten „Giftmobil“ an.
Wer es nicht zum Giftmobil in der eigenen Gemeinde schafft, hat möglicherweise zu einem anderen Termin in einer anderen Gemeinde Zeit. In den größeren Städten hält das Giftmobil mehrmals im Jahr; die Termine können von allen Landkreisbürgern genutzt werden. Es gibt auch Termine am Samstag oder Donnerstag abend.
Termine und Infos zum Giftmobil 2026
Termine 2026 im Jahresüberblick
Termine Giftmobil nach Gemeinden geordnet.
Im August, Dezember und Februar finden keine mobilen Schadstoffsammlungen statt.
- Akkus bis 500 Gr.
- Altöl (max. 5 Liter)
- Autobatterien (max. 2 Stück)
- Batterien, Knopfzellen
- Bremsflüssigkeit
- Chemikalien, Desinfektionsmittel
- Energiesparlampen, LED-Lampen
- Farben und Lacke (lösemittelhaltig, flüssig)
- Holzschutzmittel, Beizen, Polituren
- Kleinkondensatoren
- Kosmetika (alkohol- oder lösemittelhalti)
- Kühlflüssigkeit
Laugen- Leuchtstoffröhren
- Lösemittel
- Medikamente (am besten ohne Schachteln)
- ölhaltige Leergebinde, Ölfilter, Öllumpen
- Pflanzenschutzmittel, Düngemittel
- Quecksilber (Thermometer, Knopfzellen)
- Reinger, Waschmittel
- Säuren
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- Speise-/Frittierfett
- Spraydosen
- Weidezaunbatterien (max. 5 Stück)
Beim Giftmobil können private Haushalte Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle kostenlos abgeben, aber das Personal entscheidet unter Berücksichtigung der verfügbaren Ladekapazitäten über die Annahme. Bitte beachten Sie aus Rücksicht gegenüber den anderen Anlieferern alle Mengenbegrenzungen, denn der Laderaum des Giftmobils ist begrenzt und muss den ganzen Tag ausreichen! Dankeschön!
Es werden nur Einzelgebinde bzw. Kanister bis zu einer Größe von maximal 20 Liter bzw. bis zu 20 Kg Gewicht angenommen!
Es werden nur haushaltsübliche Mengen (ca. 10 kg/Stoff/Jahr) angenommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich nur die tatsächliche Anliefermenge berücksichtigen und die Herkunft der Abfälle – z.B. von mehreren Nachbarn – nicht berücksichtigen können.
Wichtig ist, dass die Schadstoffe in geschlossenen Behältern, möglichst in Originalverpackung und unvermischt abgegeben werden. Es darf nämlich nichts umgefüllt werden. Bitte sammeln Sie auch Batterien, Medikamente und Thermometer getrennt und nicht vermischt in einer Tüte!
Stellen Sie Ihre schadstoffhaltigen Abfälle nie unbeaufsichtigt ab; das ist strafbar. Übergeben Sie sie nur dem Personal im Giftmobil, um Missbrauch, Unfälle oder Umweltschäden zu verhindern.
Bei Fragen wenden Sie sich nach Möglichkeit schon vorab an die Abfallberatung.
- keine eingetrocknete Farben, Lacke > Restmüll
- keine Wand-/Dispersionsfarben (weil lösemittelfrei) > werden eingedickt an den Wertstoffhöfen kostenpflichtig angenommen
- keine Akkus größer 500 Gramm und keine E-Bike-Akkus (> Fahrradhandel)
- kein gewerblicher Problemmüll > Fachfirma, Abfallberatung fragen
- keine Gasflaschen, Campinggaskartuschen, Kohlensäurepatronen
- keine Munition, Spreng- und Feuerwerkskörper > Abfallberatung fragen
- keine Feuerlöscher > Abfallberatung fragen, Händler (Gelbe Seiten)
- keine Elektrogeräte > Wertstoffhof
- keine Spritzen / Kanülen > Abfallberatung fragen
- keine Altreifen > Wertstoffhof, Reifenhändler
- kein Asbest > Abfallberatung fragen
- keine Tierkadaver > Konfiskatabfuhr
können Sie zusätzlich KFZ-Batterien, E-Bike-Akkus, Altöl und ölhaltige Abfälle (z.B. leere Kanister, Lumpen) abgeben. Die Abgabe haushaltsüblicher Mengen (ca. 10 kg/Stoff/Jahr) ist auch hier kostenlos.
Nicht angenommen werden: lösemittelhaltige Farben, Lacke, Spraydosen, Lösemittel, Chemikalien, Säuren, Laugen, Haushaltsreiniger, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Holzschutzmittel, Quecksilber, u.ä.. Diese Schadstoffe können nur beim Giftmobil abgegeben werden.
Alle Wertstoffhöfe nehmen Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LEDs und Gerätebatterien an. E-Bike-Akkus werden von der EVA GmbH nur in den Wertstoffhöfen Weilheim und Erbenschwang angenommen! Der Fahrradhandel ist weiterhin zur kostenlosen Rücknahme der Akkus verpflichet.
Entsorgungsnachweis für KFZ-Batterien: Der Wertstoffhof Weilheim kann auf Anfrage auch einen Nachweis für eine dort abgegebene KFZ-Batterie erstellen. Der Nachweis wird gebraucht, um das Pfand für eine online erworbene Batterie zurückzuerhalten. Beim Giftmobil werden keine Nachweise ausgegeben.
Gewerbebetriebe müssen ihre schadstoffhaltigen Abfälle in der Regel an der stationären Sammelstelle anliefern oder über eine Fachfirma entsorgen. Die Abgabe insbesondere gewerbespezifischer Abfälle ist kostenpflichtig. Für eine Abgabe von Schadstoffen beim Giftmobil nehmen Sie vorher unbedingt Kontakt zur Abfallberatung auf.
Apotheken, die kostenlos Altmedikamente ihrer Kunden zurücknehmen, können diese kostenlos zu den Wertstoffhöfen bringen; von dort werden sie direkt einer Verbrennung zugeführt. Es gibt aber nur noch sehr wenige Apotheken, die Altmedikamente zurücknehmen.
Schadstoffe aus privaten Haushalten sind in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Nur Problemabfälle aus Haushalten, die die haushaltsübliche Menge von 10 kg / Stoff / Jahr überschreiten, sind kostenpflichtig.
| Abfallart | Anlieferpreis brutto in € | Anlieferpreis netto in € | Einheit | Erläuterungen |
|---|---|---|---|---|
| Ölhaltige Abfälle | 2,50 | 2,10 | kg | z.B. Lumpen, Behälter, Ölfilter |
| Altöl | 4,00 | 3,36 | kg | bis 5 Liter kostenlos |
(Stand: 1.1.2025)
Die bestehenden Vorschriften über die Lagerung, den Transport und die Entsorgung wurden vom Anlieferer beachtet. Bei Zweifeln über die Richtigkeit der Angaben kann die Annahme verweigert werden. Betriebe mit einer jährlichen Gesamtmenge von über 2000 kg schadstoffhaltiger Abfälle sind selbst nachweis- und entsorgungspflichtig.
Hier können Sie sich eine Liste mit Entsorgungsfirmen für Schadstoffe herunterladen.
- Leere Altöl-Behälter und andere leere Gebinde mit schädlichen Restinhalten gehören zur Schadstoffsammlung.
- Nutzen Sie bitte die Rückgabemöglichkeiten für Altöl beim Handel. Beim Kauf von Öl können Sie die gleiche Menge Altöl kostenlos im Geschäft zurückgeben. Bewahren Sie daher Ihren Kassenzettel auf.
- Leere Farbdosen aus Blech können in die Dosencontainer geworfen werden.
Leere Farbeimer aus Kunststoff können pinselrein in den Gelben Sack geworfen werden, weil sie eine Verkaufsverpackung sind. - Leere Spraydosen können Sie in die Dosencontainer werfen.
- Das Batteriegesetz verpflichtet jeden Händler/Vertreiber, kostenlos die verbrauchten Batterien zurückzunehmen, die er im Sortiment führt. Das gilt auch für KfZ- und Weidezaunbatterien sowie für E-Bike-Akkus (--> Fahrradhandel).
- Bei lightcycle finden Sie alle Rückgabestellen für Energiesparlampen in unserem Landkreis.