Für die Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung im Landkreis Weilheim-Schongau.
Neben der Anlieferung an unseren Einrichtungen können Gartenabfälle natürlich auch in der Biotonne entsorgt werden.
An allen Wertstoffhöfen können Sie das ganze Jahr über Grünabfälle anliefern. Eine Anlieferung bis zu 200 kg pro Tag ist kostenlos.
Anliefermengen von mehr als 200 kg werden vollständig (d.h. keine Freimenge!) als Gesamtmenge nach dem regulären Anlieferpreis abgerechnet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich nur nach der tatsächlichen Anliefermenge abrechnen und die Herkunft der Abfälle – z.B. von mehreren Nachbarn – nicht berücksichtigen können. Erden werden nicht angenommen.
Es gibt mehrere dezentrale Grüngut-Sammelstellen, die von Anfang April bis einschließlich November für Anlieferungen von privaten Haushalten geöffnet sind. Sie befinden sich in Bernried, Huglfing, Sindelsdorf, Peiting und Steingaden. Auch hier werden keine Erden angenommen.
In der Grüngut-Sammelstelle Sindelsdorf gelten die gleichen Annahmebedingungen und -preise wie bei den Wertstoffhöfen (s.o.). In den Sammelstellen Bernried, Huglfing, Peiting und Steingaden werden nur Kleinmengen bis maximal 2 Kubikmeter Grüngut je Anlieferer und Öffnungstag kostenlos angenommen, die von privaten Haushalten angeliefert werden. Bei Anlieferung größerer, kostenpflichtiger Mengen wird auf die Wertstoffhöfe oder auf Sindelsdorf verwiesen. Das gilt auch für Gewerbebetriebe.
Die EVA GmbH hat mit der Hermann Albrecht Hoch- und Tiefbau GmbH, der Betreiberin des Kompostplatzes Pähl, eine Vereinbarung getroffen: Privatbürger und Kommunen des Landkreises Weilheim-Schongau können den Kompostplatz in Pähl von Anfang April bis einschließlich November analog zu den anderen Grüngut-Sammelstellen für kostenlose Anlieferungen für Grüngut-Kleinmengen bis 2 m³ nutzen. Gewerbliche Anlieferungen und alle Anlieferungen über 2 m³ fallen nicht unter diese Vereinbarung. Sie werden von der Hermann Albrecht Hoch- und Tiefbau GmbH in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit abgerechnet.
Die Besonderheit dieser Sammelstellen: Es wird nur Grasschnitt (frisch, kurz geschnitten) angenommen, der dann in die unmittelbar daneben liegenden Biogasanlagen eingegeben wird. Holzige Gartenabfälle – also Hecken-, Strauch- und Baumschnitt – sind für Biogasanlagen ungeeignet, da sie Cellulose und Lignocellulose enthalten, die unter anaeroben Bedingungen nur schwer oder gar nicht abbaubar sind. Die Grasschnitt-Sammelstellen sind von Anfang Mai bis einschließlich September geöffnet.
Die einfachste Art, Garten- und Küchenabfälle zu entsorgen, ist natürlich ein eigener Komposthaufen.
In den nachfolgenden Informationen, die Sie herunterladen können, sind alle wichtigen Regeln und wissenswerte Details zur Eigenkompostierung zusammengestellt:
Kompostfibel des Umweltbundesamt
Infoblatt des Landesamt für Umwelt
Informationen zur naturnahen Gestaltung von Gärten finden Sie hier:
Lust auf Natur in unseren Gärten
Praxisleitfaden Eh-da-Flächen
Gemeinsam für Biene, Hummel & Co.