Die Restmülltonne

In die Restmülltonne gehören nicht verwertbare Abfälle oder stark verschmutzte Wertstoffe, z.B.: Hygieneabfälle, Q-Tips/Ohrenstäbchen, Windeln, Kleintierstreu, Holzasche, Zigarettenreste, Kehricht, Staubsaugerbeutel, alte Stifte, Glühbirnen, Porzellan, Keramik, wasserfeste Papiere, Thermofaxpapier, gewachste Papiere, Aufkleber / Etiketten, Tapeten, Fotos, Negative, Cassetten, alte Schuhe, Lumpen, Stoffreste, alte Textilien, Nylonstrümpfe, Socken, verdorbene und noch verpackte Lebensmittel, stark verschmutzte Verpackungen, Spritzen (nur in durchstichsicheren Behältern), kaputte Brillen.

Falls Wertstoffe, wie z.B. Kunststoffe, Porzellan, Keramik oder Glas nur in kleinen Mengen anfallen, lohnt sich eine Fahrt zum Wertstoffhof meist nicht. Denn durch den Benzinverbrauch ist der ökologische Vorteil der Verwertung nicht mehr gegeben. In ganz kleinen Mengen können Wertstoffe daher auch in die Restmülltonnen geworfen werden.

Das gehört nicht in die Restmülltonne:

  • Saubere Wertstoffe, wie z.B. Verpackungen mit dem Grünen Punkt, sollten in die entsprechenden Beghälter geworfen werden (Gelber Sack, Glas- und  Dosencontainer, Grauer Sack).
  • Organische Abfälle gehören in die Biotonne oder auf den Komposthaufen.
  • Schadstoffe aller Art wie beispielsweise Batterien, Energiesparlampen, Spraydosen, lösemittelhaltige Farben oder Kosmetika gehören zur Schadstoffsammlung und auf keinen Fall in die Restmülltonne. Besonders Li-Ionen-Akkus sind brandgefährlich!
  • Kleinelektrogeräte können kostenlos an den Wertstoffhöfen oder im Handel abgegeben werden.
  • Gut erhaltene, moderne, einwandfreie Altkleider gehören in die Altkleidercontainer der Aktion Hoffnung. Alle anderen gehören in die Restmülltonne.
Welche Tonnengrößen gibt es?

Verfügbare Tonnen-Größen: 40, 60, 80, 120, 240, 1100 Liter. Die Tonne kann nach Bedarf frei gewählt und auch gemeinschaftlich genutzt werden. Sie  muss aber mit vollständig geschlossenem Deckel und gültiger Kontrollmarke bis um 6.00 Uhr zur 14-täglichen Abfuhr am Grundstück bereitgestellt werden. Überfüllte Tonnen werden nicht geleert!
Die Gemeindeverwaltungen geben in der Regel die Mülltonnen aus; sie müssen dort abgeholt oder zurückgebracht werden.
Hier finden Sie die Gebühren für die Tonnen.

Was muss ich sonst noch wissen?

Bei normaler Abfalltrennung sollten pro Person und 14-tägiger Leerung ca. 15 Liter Tonnenvolumen eingeplant werden.
Die 1100-Liter-Behälter müssen beim Landratsamt beantragt werden; sie werden ausgeliefert. Die 1100 Liter Restmüll-Behälter werden auf Antrag auch wöchentlich geleert. Die Gebühr verdoppelt sich dann.
Die Beschaffung der Mülltonnen gilt als Meldung zur öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung des Landkreises (nicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt).

Gibt es einen extra Restmüllsack oder spezielle Windelsäcke?

Sollte die Tonne ausnahmsweise nicht ausreichen, gibt es einen speziellen Restmüllsack (80 Liter), der zur Restmüllabfuhr bereitgestellt werden darf. Der Sack wird i. d. R. bei den Gemeinde-Verwaltungen gegen eine Gebühr verkauft, die die Müllabfuhr beinhaltet. Handelsübliche Abfallsäcke werden von der Müllabfuhr nicht mitgenommen.

Der Landkreis bzw. die EVA GmbH bieten keine spezielle Windeltonne und keinen Windelsack an, da die Abfallgebühren volumenbezogen sind.

Übervolle Mülltonnen werden nicht geleert

Die Müllabfuhrfirma ist angewiesen, nur Mülltonnen zu entleeren, deren Deckel vollständig (!) geschlossen ist. Nach Möglichkeit werden übervolle Mülltonnen vorab beanstandet; es besteht jedoch kein Anspruch auf diese "Vorwarnung". Die Leerung einer übervollen Mülltonne, deren Deckel sich nicht mehr schließen lässt, ist nicht über die Abfallgebühr gedeckt, die sich auf das Tonnenvolumen der geschlossenen Tonne bezieht.
Auch die Abfallwirtschaftssatzung regelt in § 15: "... Die Behältnisse dürfen nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet und nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt; sie sind stets geschlossen zu halten."...
Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Abfallerzeuger und Gebührenzahler ist eine Entleerung überfüllter Mülltonnen ungerecht.
Nicht geleerte übervolle Mülltonnen werden nicht nachgefahren. Betroffene Bürger oder Betriebe können sich die offiziellen Restmüllsäcke des Landkreises für den nicht abgefahrenen Müll kaufen. Sollte die Restmülltonne jedoch regelmäßig überfüllt sein, sollte über die Beschaffung einer angemessen großen Mülltonne nachgedacht werden.