Abfallgebühren ab 1.1.2025

Hier finden Sie auszugsweise die Abfallgebühren, die ab 2025 erhoben werden. Die Abfallgebühren bestehen aus einer Kombination von festen Grundgebühren und variablen Leistungsgebühren.
Die Grundgebühren werden als feststehende Beiträge unabhängig von der erzeugten Abfallmenge von allen privaten, öffentlichen und gewerblichen Abfallerzeugern erhoben. Das heisst, für jede Wohneinheit, jede Institution und jeden Betrieb wird eine Grundgebühr erhoben. Damit wird ein Teil der Fixkosten gedeckt, die z. B. durch Betrieb und Unterhalt der Entsorgungsanlagen (Wertstoffhöfe, Abfallentsorgungszentrum) oder in der Verwaltung anfallen. Auch die Schadstoffsammlung oder die Altpapiersammlung werden teilweise durch die Grundgebühren finanziert.
Die Höhe der Leistungsgebühren kann dagegen durch abfallbewusstes Verhalten gezielt beeinflusst werden. Wenn z. B. bei konsequenter Abfalltrennung eine kleinere Restmülltonne ausreicht oder wegen Eigenkompostierung auf die Biotonne verzichtet wird, verringern sich diese Gebühren.
Hintergründe zu der Erhöhung finden Sie hier.

Infoblatt "Restmüll" mit der Gebührentabelle

Mülltonnengebühren ab 1.1.2025

Größe und Anzahl der Mülltonnen können Sie nach Ihrem Bedarf frei wählen. Es gibt eine Anschlusspflicht an die Restmüll - und die Biotonne. Bei Eigenkompostierung kann auf die Biotonne verzichtet werden. Die Mülltonnen können auch gemeinschaftlich genutzt werden. Die Rest- und Biomüllabfuhren erfolgen in der Regel in 14-tägigem Turnus; die Papiertonne wird alle 4 Wochen geleert.
Alle Tonnen müssen mit vollständig geschlossenem Deckel und gültiger Gebührenkontrollmarke bis 6.00 Uhr früh am jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden. Ein ausreichendes Volumen sollte daher auch im Hinblick auf Feiertagsverschiebungen eingeplant werden. Bei normaler Abfalltrennung sollten pro Person und 14-tägiger Leerung ca. 15 Liter Restmüllvolumen eingeplant werden.
Die Beschaffung der Mülltonnen gilt als Meldung zur öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung des Landkreises (nicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt o.ä.). Zu den Behältergebühren wird zusätzlich eine Grundgebühr erhoben (s. u. Grundgebühren).

Restmülltonnen (grau) Monatlich Jährlich   monatliche
Gebühr bis 2024
40 Liter 3,50 € 42,00 €   2,80 €
60 Liter 5,20 € 62,40 €   4,20 €
80 Liter 7,00 € 84,00 €   5,60 €
120 Liter 10,50 € 126,00 €   8,40 €
240 Liter 21,00 € 252,00€   16,80 €
1100 Liter, 14-tägig* 96,20 € 1.154,40 €   77,00 €
1100 Liter, 7-tägig* 192,50 € 2.310,00 €   154,00 €
80 Ltr. Restmüllsack 7,50 € pro Stück
Tonnentausch 20,00 € pro Tausch
* Die 1100 Ltr. Restmüll-Behälter müssen erst beim Landratsamt, Amt für Kommunale Abfallwirtschaft, beantragt werden.
 
Biomülltonnen (braun) Monatlich Jährlich   monatliche
Gebühr bis 2024
80 Liter 4,30 € 51,60 €   3,00 €
120 Liter 6,40 € 76,80 €   4,50 €
240 Liter 12,80 € 153,60 €   9,00 €
60 Ltr. Biomüllsack 5,00 € pro Stück
Tonnentausch 20,00 € pro Tausch
Bei Eigenkompostierung aller anfallenden organischen Abfälle kann auf die Biotonne verzichtet und die Gebühr gespart werden.
Eine gemeinschaftliche Nutzung der Biotonne ist ebenfalls möglich.

Papiertonnen (blau) Monatlich Jährlich
240 Liter (vierwöchentlich) 0,00 € 0,00 €
1100 Liter (vierwöchentlich) 0,00 € 0,00 €

Die Blaue Papiertonne wird etappenweise bis Ende 2025 im ganzen Landkreis eingeführt.

Grundgebühren ab 1.1.2025
Grundgebühr* Monatlich Jährlich   monatliche
Gebühr bis 2024
Wohneinheit: 5,00 € 60,00 €   3,50 €
Gewerbebetrieb, mindestens**: 12,00 € 144,00 €   8,00 €
ermäßigte Gewerbegrundgebühr***: 6,00 € 60,00 €   3,50 €
Landwirtschaftsbetrieb (bis 50 ha): 5,00 € 60,00 €   2,30 €
Landwirtschaftsbetrieb (ab 50 ha): 7,50 € 90,00 €   3,45 €
Beherbergung / Camping: 6,00 € 72,00 €   4,00 €
* Auszug aus der Abfallgebührensatzung. Die genauen Staffelungen sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt.
** Die gewerblichen Grundgebühren werden gestaffelt nach der Größe der umbauten Nutzfläche erhoben und können daher den oben genannten Betrag übersteigen. Gewerbliche Grundgebühren werden bei allen nicht privaten Wohnzwecken dienenden Nutzflächen, also auch von öffentlichen, kirchlichen Einrichtungen und bei so genannten „Freiberuflern“ erhoben.
*** Anfragen und Anträge zur Ermäßigung richten Sie bitte an: Landratsamt Weilheim-Schongau – Amt für Kommunale Abfallwirtschaft,
Pütrichstr. 10 a, 82362 Weilheim, Tel. 0881-681-1388, Fax -2393, E-Mail: abfall@lra-wm.bayern.de