Die Abholtermine für alle Abfälle finden Sie den Müllabfuhr-Kalendern. Sollte bei der Müllabfuhr mal was schief gehen, wenden Sie sich bitte in jedem Fall umgehend an die Abfallberatung.
Ab 6.00 Uhr früh müssen alle Behältnisse vor dem Grundstück an der öffentlichen Straße bereitgestellt sein. Das kann man auch schon am Abend vorher machen; aber bitte nicht Tage oder Wochen vorher!
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Müllabfuhr immer zur gleichen Zeit kommt: Durch Urlaubsvertretungen oder unvorhergesehene Ereignisse können die Leerungen zu unterschiedlichen Zeiten erfolgen.
Die Deckel der Tonnen müssen immer vollständig! geschlossen sein. Planen Sie eine ausreichende Reserve ein, da sich z. B. bei Feiertagen der Turnus verlängert. Übervolle Tonnen werden nicht geleert. Sollte die Tonne ausnahmsweise nicht ausreichen, gibt es spezielle Biomüll- und Restmüllsäcke, die in der Regel bei den Gemeinde-Verwaltungen gegen eine Gebühr verkauft werden, mit der die Müllabfuhr bezahlt ist.
Wer die Tonne befüllt, ist auch für ihre Entleerbarkeit verantwortlich, d.h. die Abfälle müssen so in die Tonnen geworfen werden, dass sie beim vollautomatischen Entleerungsvorgang herausfallen können. Die Abfälle dürfen nicht verpreßt oder eingestampft werden.
Mit der Entleerbarkeit bei Frosttemperaturen ist das so eine Sache. Es besteht die Gefahr, dass insbesondere die Bioabfälle festfrieren. Auch feuchtes Laub friert bei den ersten Nachtfrösten im Herbst oft so fest, dass es bei der Entleerung nicht aus der Tonne rutscht, weil die Haftungskräfte stärker sind als die Schwerkraft. Die Müllwerker dürfen jedoch nicht in den Tonnen zu stochern, um den Inhalt zu lösen, damit er herausfällt. Spezielle Hinweise finden Sie auch unter Biotonne.
Bei Unmöglichkeit der Entleerung besteht laut Abfallwirtschaftssatzung kein Anspruch auf Nachentleerung, Gebührenreduzierung oder Schadenersatz.
Die EVA GmbH beauftragt Entsorgungsfirmen mit der Leerung der Restmüll- und Biomülltonnen oder der Blauen Tonnen. Die Abholung der Gelben Säcke werden von den Dualen Systemen beauftragt. Das Altpapier in den Grauen Säcken wird in den Gemeinden von örtlichen Vereinen im Auftrag der EVA GmbH geholt. Bis Herbst 2025 wird in allen Gemeinden die Blaue Tonne eingeführt.
Können Grundstücke von der Müllabfuhr nicht (z.B. bei Glatteis) oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, müssen die Nutzer ihre Abfallbehältnisse selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug ordnungsgemäß anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche bringen und bereitstellen. Der Leistungsvertrag mit den Abfuhrunternehmen sieht nicht vor, dass die Müllwerker die Tonnen oder Säcke holen müssen.
Das gilt auch, wenn Grundstücke aus sonstigen Gründen, z. B. bei Straßensperrungen, Baumaßnahmen oder widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen („Falsch-Parker“) nicht angefahren werden können.
Natürlich kann man morgens, wenn man beispielsweise zur Arbeit fährt, noch nicht wissen, ob die Müllabfuhr im Laufe des Tages durch ein parkendes Auto daran gehindert wird, eine Straße zu befahren und die Tonnen zu entleeren.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen kommt der Fahrer des Müll-LKW’s vielleicht zu einer anderen Einschätzung der Straßenverhältnisse als ein PKW-Fahrer. Wo PKW’s noch relativ gefahrlos durchkommen, besteht für einen LKW vielleicht schon Unfallgefahr und der Fahrer entscheidet sich, das Risiko besser nicht einzugehen und die Straße daher nicht zu befahren.
Das ist natürlich vorab immer schwer einzuschätzen: Soll die Tonne an einer anderen, erreichbaren Stelle bereitgestellt werden oder kommt das Müllauto durch? Sie können auf Nummer sicher gehen und die Tonne an einer sicher erreichbaren Stelle bereitstellen.
Aber auch eine nicht entleerte Tonne ist kein Beinbruch. Oft findet sich noch eine Lösung für das Problem. Rufen Sie daher bitte bei nicht entleerten Tonnen oder nicht abgeholten Säcken immer bei der Abfallberatung an.
werden von den Abfuhrfirmen beanstandet und nicht mitgenommen. Sollten Sie in diesen Fällen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallberater.
Sollten Sie mal vergessen, Ihre Behältnisse rechtzeitig hinaus zu stellen, helfen Ihnen die Abfallberater der EVA GmbH nach Möglichkeit auch in diesem Fall weiter.
Die Mülltonnen müssen mit gültigen Kontrollmarken versehen sein. Diese Marken werden im Abstand von einigen Jahren vom Landratsamt an alle Grundstückseigentümer neu verschickt. Die seit August 2022 gültigen Marken sind viereckig / blau für die Restmülltonnen und viereckig / rot für die Biomülltonnen. Auf den Marken ist die Literzahl der jeweiligen Tonne aufgedruckt. Sollten sich auf Ihren Tonnen keine gültigen Marken befinden, wenden Sie sich bitte umgehend an das Landratsamt. Sie schicken Ihnen Ersatzmarken zu. Andernfalls wird die Müllabfuhr die Tonnen nicht mehr leeren.