Sammelbehälter für Altkleider

Die Behälter der Aktion Hoffnung sind für gut erhaltene, noch tragbare modische Kleidung und Schuhe (Schuhe bitte paarweise bündeln) gedacht. Auch Hüte, Mützen, Schals, Baby-Kleidung, Wolldecken, Bettwäsche, Gardinen, Tischdecken und Plüschtiere können Sie einwerfen. Die Textilien müssen sauber und gut verpackt sein.
Hier finden Sie die Tipps der Aktion Hoffnung für Ihre Kleiderspende.

Das gehört nicht in die Altkleidersammlung:
Nasse, verschmutzte, sehr alte oder beschädigte Kleidung und Wäsche, Lumpen, abgetragene Schuhe, Einzelschuhe, Skischuhe, Lebensmittel, Windeln und Elektrogeräte.

Übrigens: Falls Sie versehentlich die "heiß geliebte alte Lederjacke" Ihres Mannes oder andere Sachen fälschlicherweise in einen Behälter geworfen haben, melden Sie sich am besten sofort bei uns. In den meisten Fällen können wir Ihnen helfen, dass Sie sie wieder bekommen.

Sie haben vielleicht schon gehört, dass ab 2025 alle Textilien unabhängig von ihrer Qualität und ihrem Zustand getrennt gesammelt werden sollen, weil mehr davon recycelt oder wiederverwendet werden soll.
Hierbei handelt es sich aber offenbar um ein Mißverständnis. Es gibt Landkreise, die noch kein Erfassungssystem zur getrennten Sammlung von Altkleidern haben. Diese sind verpflichtet, ab 2025 grundsätzlich eine getrennte Sammlung anzubieten (§20 Kreislaufwirtschaftsgesetz).
Das bedeutet aber nicht, dass nun auch nasse, verschmutzte, zerissene Kleidung oder Lumpen in die Altkleiderbehälter dürfen. Im Gegenteil würden diese Gegenstände die guten Altkleider unbrauchbar machen.

Wiederverwendung und Recycling von Wertstoffen basieren auf einer sinnvollen Abfalltrennung mit Qualitätssicherung, damit Wertstoffe wirklich wiederverwendet oder verwertet werden können.
Störstoffe und Fehlwürfe behindern dies. So können z.B. stark verschmutzte Wertstoffe oft nicht recycelt werden oder beeinträchtigen das Recycling. Sie gehören dann nicht in die getrennte Wertstofferfassung. Daher informieren die Landkreise mit Trennlisten über die zulässigen und nicht zulässigen Abfälle. Das gilt für alle getrennt gesammelten Abfälle - auch für Altkleider.