01.12.2023
Elektrogeräte nimmt auch der Handel zurück
Viele Verbraucher wissen das nicht. Die genauen Bedingungen für den Handel erläutern wir Ihnen hier.

Der Elektrogerätehandel ab 400 qm Verkaufsfläche sowie Geschäfte des Lebensmittelhandels mit einer Gesamtverkaufsfläche ab 800 qm, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, sind verpflichtet, Altgeräte am Ort der Abgabe / im Geschäft kostenlos zurückzunehmen:

a)   bei Verkauf eines Geräts muss ein Altgerät gleicher Machart / Funktion zurückgenommen werden. Das gilt auch für Großgeräte.
       Wird das Gerät ausgeliefert, wie das oft bei Großgeräten der Fall ist, ist der Ort der Abgabe auch der private Haushalt.
       Damit muss die Abholung / Mitnahme des Altgeräts dann ebenfalls kostenlos sein.
b)   bis zu 3 Kleingeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) kann man in den Geschäften auch ohne den Kauf eines neuen Geräts zurückgeben.
      Die Rücknahme kann auch in unmittelbarer Nähe zum Geschäft erfolgen - dabei darf aber nicht auf die Wertstoffhöfe verwiesen werden.

Hier ein Erklärvideo des Abfallratgeber Bayern zur Rücknahme im Handel:  https://www.youtube.com/watch?v=qo2-hSPRD3w
und weitere Informationen des Abfallratgebers Bayern zu dem Thema.

Und auch der Online-Handel muss die Rücknahmeverpflichtung erfüllen.
Geräte der Kategorien 1, 2 und 4 (Wärmeüberträger, Bildschirme, Großgeräte) müssen kostenlos abgeholt werden.
Für Altgeräte der Kategorien 3, 5 und 6  (Lampen, Kleinelektrogeräte) müssen dem Verbraucher geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung angeboten werden. Das dürfen keine Wertstoffhöfe sein.

https://e-schrott-entsorgen.org/wertstoffhof-und-handel.html

Die Elektrogeräte-Kategorien:

  • Kühlgeräte, Gefriergeräte (= Wärmeüberträger, Kategorie 1)
  • Bildschirme, Monitore (Kategorie 2)
  • Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren), Energiesparlampen (Kategorie 3)
  • Haushaltsgroßgeräte („Weiße Ware“): Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Trockner (Kategorie 4)
  • Haushaltskleingeräte, elektrische Werkzeuge, elektr. Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Kategorien 5 und 6)

 

Auch der Abfallratgeber Bayern widmet sich dem Thema.

 

 

Umweltschutz