Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Entsorgungspreise und Abfallgebühren. Es werden nur Abfälle aus dem Landkreis WM-SOG angenommen.
Die EVA GmbH setzt die Preise für die Entsorgung von Wertstoffen fest, die bei Anlieferungen in den Wertstoffhöfen oder im Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Erbenschwang berechnet werden.
Die Gebühren für Abfälle zur Beseitigung (z.B. Haus-/Gewerbemüll, Baustellenabfälle, Asbestzement, Mineralfaserabfälle) finden Sie weiter unten; sie werden vom Kreistag beschlossen.
Zum Download der Preisliste.
Die Preise und Annahmebedingungen für die Anlieferung größerer Mengen Schadstoffe am Wertstoffhof Weilheim finden Sie hier.
Die Berechnung erfolgt je Anlieferung grundsätzlich nach der tatsächlichen Anliefermenge und nicht je Abfallerzeuger (z. B. mehrere Nachbarn).
Anliefermengen unter 100 kg (= Mindestlast der Fahrzeugwaagen) müssen gemäß eichrechtlicher Regelungen pauschal berechnet werden. Beträge bis € 50,- sollten bar bezahlt werden (bei Rechnungsstellung unter € 50,- wird eine Bearbeitungspauschale von € 5,00 zzgl. MwSt. erhoben). Bei Beträgen über € 50,- kann auch eine Rechnung ausgestellt werden.
Eine Zahlung mit Girocard („EC-Karte“) ist in allen Wertstoffhöfen möglich.
Die Annahme schadstoffhaltiger Abfälle privater Herkunft ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos. Kostenlos werden auch Videokassetten, Kerzenwachs, Kork, CD’s und Tonerkartuschen angenommen. Zur Entsorgung anderer als der in den Tabellen genannten Abfälle (z. B. Wurzelstöcke) fragen Sie bitte bei der EVA GmbH nach.
Abfälle zur Verwertung | Anlieferpreis brutto in € |
Anlieferpreis netto in € |
Einheit | Mindestbetrag unterhalb der Mindestlast (je Anlieferung) |
Erläuterungen |
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Sperrige Abfälle privater Herkunft ("Sperrmüll") | 255,00 | 214,29 | Tonne | 25 € unter 100 kg | Sperrmüll, Polstermöbel, Kunststoffe, Textilien, Wandfarben, kl. Mengen Dachpappe od. schadstoffhaltige Hölzer: z.B. Fenster m. Rahmen, Zäune, Bahnschwellen, Hölzer aus Außenbereichen |
Abfälle zur energet. Verwertung gewerblicher Herkunft | 335,00 | 281,51 | Tonne | 30 € unter 100 kg | z.B. Kunststoffe, heizwertreiche Abfälle, Fenster m. Rahmen, schadstoffhaltige Hölzer |
Altholz | 30,00 | 25,21 | Tonne | 5 € unter 170 kg | z. B. Holzmöbel, Furnierholz, Spanplatten; keine schadstoffhaltigen Hölzer! |
Bauschutt | 55,00 | 46,22 | Tonne | 5 € unter 100 kg | Beton, Ziegel, Dachziegel, Keramik, Porzellan, Ton; keine Gasbetonsteine „Ytong“ |
Flachglas | 90,00 | 75,63 | Tonne | 9 € unter 100 kg | Fenster-, Spiegelglas, kein Solarglas |
Baustellenabfälle | s.u. : Abfälle zur Beseitigung | ||||
Gartenabfälle (bis 200 kg 1x täglich kostenlos) |
70,00 | 58,82 | Tonne | bei Anlieferung von mehr als 200 kg wird die Gesamtmenge berechnet (keine Freimenge bei > 200 kg!) |
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Biomüll | 127,33 | 107,00 | Tonne | 5 € unter 100 kg | organische Küchenabfälle; Annahme nur im AEZ (nur Mo – Fr) |
PKW-Reifen (ohne Felge) | 6,00 | 5,04 | Stück | Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen | |
PKW-Reifen (mit Felge) | 8,00 | 6,72 | Stück | Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen | |
Altpapier | 0,00 | 0,00 | Zeitungen, Papier, Pappe, Kartons | ||
Metalle | 0,00 | 0,00 | Schrott, Nicht-Eisenmetalle | ||
Verkaufsverpackungen | 0,00 | 0,00 | „Gelbe Säcke“, Dosen, Altglas, Verpackungen aus Styropor | ||
Elektroaltgeräte priv. Haushalte bzw. nach Art und Menge vergleichbare Geräte anderer Herkunftsbereiche |
0,00 | 0,00 |
auch PV-Module, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen. Keine nur gewerblich nutzbaren Geräte; keine stationären Anlagen; Elektrospeicherheizgeräte (nicht zerlegen!) bitte vorher bei der EVA GmbH anmelden (Annahme nur im AEZ u. nur Mo – Fr); Annahme v. PV-Modulen nur im AEZ |
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Sperrmüllabholung auf Abruf | 59,50 | 50,00 | cbm | Detaillierte Informationen finden Sie unter Sperrmüll. | |
Annahme von Schadstoffen am Wertstoffhof Weilheim: Detaillierte Informationen finden Sie unter Schadstoffe. |
Abfälle zur Beseitigung | Gebühr in € | Einheit | Mindestgebühr / Gebührenstaffel (je Anlieferung unterhalb der Mindestlast) |
Erläuterungen |
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Restmüll | 250,00 | Tonne | 25 € unter 100 kg | z.B. Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbemüll; Annahme nur im AEZ |
Baustellenabfall | 160,00 | Tonne | 15 € unter 100 kg 20 € bis 140 kg 25 € bis 180 kg |
„Baustellenabfälle“, z.B. Holzfaserplatten, Gipskartonplatten, Glasbausteine, Gasbetonsteine („Ytong“) |
Asbestzement | 210,00 | Tonne | 20 € unter 100 kg | Annahme nur im AEZ Erbenschwang von Mo. bis Fr.; nur verpackt in Spezialsäcken s.u. |
Mineralfaserabfall | 420,00 | Tonne | 40 € unter 100 kg | Annahme an allen Wertstoffhöfen; nur verpackt in Spezialsäcken s.u. |
Verkauf von Säcken | Preis brutto in € | Preis netto in € | Einheit | Die Preise enhalten keine Entsorgungskosten. |
Verpackungssack f. Asbestzement | 9,00 | 7,56 | Stück | 90 x 90 x 110 cm; für kleine Platten (Fassadenplatten) |
Verpackungssack f. Asbestzement | 13,00 | 10,92 | Stück | 260 x 125 x 30 cm (für Wellplatten) |
Verpackungssack f. Mineralfaserabfall | 4,00 | 3,36 | Stück | 100 x 150 cm |
Verpackungssack f. Mineralfaserabfall | 7,00 | 5,88 | Stück | 140 x 220 cm |
Die Abfallgebühren bestehen aus einer Kombination von festen Grundgebühren und variablen Leistungsgebühren.
Die Grundgebühren werden als feststehende Beiträge unabhängig von der erzeugten Abfallmenge von allen privaten, öffentlichen und gewerblichen Abfallerzeugern erhoben. Das heisst, jede private Wohneinheit, jede Institution und jeder Betrieb bezahlt eine Grundgebühr. Damit werden zumindest teilweise die Fixkosten gedeckt, die z. B. durch Betrieb und Unterhalt der Entsorgungsanlagen (Wertstoffhöfe, Abfallentsorgungszentrum) oder in der Verwaltung anfallen. Auch die Schadstoffsammlung oder die Altpapiersammlung werden teilweise durch die Grundgebühren finanziert.
Die Höhe der Leistungsgebühren kann dagegen durch abfallbewusstes Verhalten gezielt beeinflusst werden. Wenn z. B. bei guter Abfalltrennung eine kleinere Restmülltonne ausreicht oder wegen Eigenkompostierung auf die Biotonne verzichtet wird, verringern sich diese Gebühren.
Grundgebühr | Monatlich | Jährlich |
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Je private Wohneinheit: | 3,50 € | 42,00 € |
Je Gewerbebetrieb, mindestens*: | 8,00 € | 96,00 € |
ermäßigte Gewerbegrundgebühr**: | 3,50 € | 42,00 € |
Landwirtschaftsbetrieb (ab 20 ha): | 2,30 € | 27,60 € |
Landwirtschaftsbetrieb (ab 50 ha): | 3,45 € | 41,40 € |
Ferienwohnung: | 3,00 € | 36,00 € |
Beherbergung: | 4,00 € | 48,00 € |
* Die gewerblichen Grundgebühren werden gestaffelt nach der Größe der umbauten Nutzfläche erhoben und können daher den oben genannten Betrag übersteigen. Die genauen Staffelungen sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Gewerbliche Grundgebühren werden bei allen nicht privaten Wohnzwecken dienenden Nutzflächen, also auch von öffentlichen, kirchlichen Einrichtungen und bei so genannten „Freiberuflern“ erhoben.
** Anfragen und Anträge zur Ermäßigung richten Sie bitte an: Landratsamt Weilheim-Schongau – Amt für Kommunale Abfallwirtschaft, Pütrichstr. 10 a, 82362 Weilheim, Tel. 0881-681-1388, Fax -2393, E-Mail: abfall@lra-wm.bayern.de
Größe und Anzahl der Mülltonnen können Sie nach Ihrem Bedarf frei wählen. Es gibt eine Anschlusspflicht an die Restmüll - und die Biotonne. Bei Eigenkompostierung kann auf die Biotonne verzichtet werden. Die Mülltonnen können auch gemeinschaftlich genutzt werden. Die Abfuhren erfolgen in der Regel in 14-tägigem Turnus. Alle Tonnen müssen mit vollständig geschlossenem Deckel und gültiger Gebührenkontrollmarke bis 6.00 Uhr früh am jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden. Ein ausreichendes Volumen sollte daher auch im Hinblick auf Feiertagsverschiebungen eingeplant werden. Bei normaler Abfalltrennung sollten pro Person und 14-tägiger Leerung ca. 15 Liter Restmüllvolumen eingeplant werden.
Die Beschaffung der Mülltonnen gilt als Meldung zur öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung des Landkreises (nicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt o.ä.). Zu den Behältergebühren wird zusätzlich eine Grundgebühr erhoben (s.o. Grundgebühren).
Restmülltonnen (grau) | Monatlich | Jährlich |
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40 Liter | 2,80 € | 33,60 € |
60 Liter | 4,20 € | 50,40 € |
80 Liter | 5,60 € | 67,20 € |
120 Liter | 8,40 € | 100,80 € |
240 Liter | 16,80 € | 201,60 € |
1100 Liter, 14-tägig* | 77,00 € | 924,00 € |
1100 Liter, 7-tägig* | 154,00 € | 1848,00 € |
80 Ltr. Restmüllsack | 5,00 € pro Stück | |
Tonnentausch | 10,00 € pro Tausch |
* Die 1100 Ltr. Restmüll-Behälter müssen erst beim Landratsamt, Amt für Kommunale Abfallwirtschaft, beantragt werden.
Biomülltonnen (braun) | Monatlich | Jährlich |
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80 Liter | 3,00 € | 36,00 € |
120 Liter | 4,50 € | 54,00 € |
240 Liter | 9,00 € | 108,00 € |
60 Ltr. Biomüllsack | 3,00 € pro Stück | |
Tonnentausch | 10,00 € pro Tausch |
Bei Eigenkompostierung aller anfallenden organischen Abfälle kann auf die Biotonne verzichtet und die Gebühr gespart werden.
Eine gemeinschaftliche Nutzung der Biotonne ist ebenfalls möglich.
Papiertonnen (blau) | Monatlich | Jährlich |
---|---|---|
240 Liter (vierwöchentlich) | 0,00 € | 0,00 € |
1100 Liter (vierwöchentlich) | 0,00 € | 0,00 € |
Die Blaue Papiertonne wird etappenweise bis Ende 2025 im ganzen Landkreis eingeführt.