Entsorgungspreise und Abfallgebühren

Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Entsorgungspreise und  Abfallgebühren. Es werden nur Abfälle aus dem Landkreis WM-SOG angenommen.
Die EVA GmbH setzt die Preise für die Entsorgung von Wertstoffen fest, die bei Anlieferungen in den Wertstoffhöfen oder im Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Erbenschwang berechnet werden.
Die Gebühren für Abfälle zur Beseitigung (z.B. Haus-/Gewerbemüll, Baustellenabfälle, Asbestzement, Mineralfaserabfälle) finden Sie weiter unten; sie werden vom Kreistag beschlossen.
Zum Download der Preisliste

Die Berechnung erfolgt je Anlieferung grundsätzlich nach der tatsächlichen Anliefermenge und nicht je Abfallerzeuger (z. B. mehrere Nachbarn).
Anliefermengen unter 100 kg (= Mindestlast der Fahrzeugwaagen) müssen gemäß eichrechtlicher Regelungen pauschal berechnet werden. Beträge bis € 50,- sollten bar bezahlt werden (bei Rechnungsstellung unter € 50,- wird eine Bearbeitungspauschale von € 2,50 zzgl. MwSt. erhoben). Bei Beträgen über € 50,- kann auch eine Rechnung ausgestellt werden.
Eine Zahlung mit Girocard („EC-Karte“) ist im Abfallentsorgungszentrum Erbenschwang und im Wertstoffhof Weilheim möglich.
Die Annahme schadstoffhaltiger Abfälle privater Herkunft ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos. Kostenlos werden auch Videokassetten, Kerzenwachs, Kork, CD’s und Tonerkartuschen angenommen. Zur Entsorgung anderer als der in den Tabellen genannten Abfälle (z. B. Wurzelstöcke) fragen Sie bitte bei der EVA GmbH
nach.

Anlieferpreise für Wertstoffe ab 1.5.2023
Abfälle zur Verwertung Anlieferpreis brutto
in €
Anlieferpreis netto
in €
Einheit Mindestbetrag unterhalb
der Mindestlast
(je Anlieferung)
Erläuterungen
Sperrige Abfälle privater Herkunft ("Sperrmüll") 223,00 187,39 Tonne 20 € unter 100 kg Sperrmüll, Polstermöbel, Kunststoffe, Textilien, Wandfarben, kl. Mengen Dachpappe od. schadstoffhaltige Hölzer: z.B. Fenster m. Rahmen, Zäune, Bahnschwellen, Hölzer aus Außenbereichen
Abfälle zur energet. Verwertung gewerblicher Herkunft 294,00 247,06 Tonne 25 € unter 100 kg z.B. Kunststoffe, heizwertreiche Abfälle, Fenster m. Rahmen, schadstoffhaltige Hölzer
Altholz 0,00 0,00 Tonne   z. B. Holzmöbel, Furnierholz, Spanplatten; keine schadstoffhaltigen Hölzer!
Bauschutt 50,00 42,02 Tonne 5 € unter 100 kg Beton, Ziegel, Dachziegel, Keramik, Porzellan, Ton; keine Gasbetonsteine „Ytong“
Flachglas 79,00 66,39 Tonne 5 € unter 100 kg Fenster-, Spiegelglas, kein Solarglas
Baustellenabfälle         s.u. : Abfälle zur Beseitigung
Gartenabfälle
(bis 200 kg 1x täglich kostenlos)
65,00 54,62 Tonne   bei Anlieferung von mehr als 200 kg wird die Gesamtmenge berechnet
(keine Freimenge bei > 200 kg!)
Biomüll 127,33 107,00 Tonne 5 € unter 100 kg organische Küchenabfälle; Annahme nur im AEZ (nur Mo – Fr)
PKW-Reifen (ohne Felge) 3,00 2,52 Stück   Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen
PKW-Reifen (mit Felge) 4,00 3,36 Stück   Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen
Altpapier 0,00 0,00     Zeitungen, Papier, Pappe, Kartons
Metalle 0,00 0,00     Schrott, Nicht-Eisenmetalle
Verkaufsverpackungen 0,00 0,00     „Gelbe Säcke“, Dosen, Altglas, Verpackungen aus Styropor
Elektroaltgeräte priv. Haushalte
bzw. nach Art und Menge vergleichbare Geräte anderer Herkunftsbereiche
0,00 0,00    

auch PV-Module, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen. Keine nur gewerblich nutzbaren Geräte; keine stationären Anlagen;  Elektrospeicherheizgeräte (nicht zerlegen!)  bitte vorher bei der EVA GmbH anmelden (Annahme nur im AEZ u. nur Mo – Fr); Annahme v. PV-Modulen nur im AEZ

Sperrmüllabholung auf Abruf 59,50 50,00 cbm   Detaillierte Informationen finden Sie unter Sperrmüll.
Annahme von Schadstoffen am Wertstoffhof Weilheim: Detaillierte Informationen finden Sie unter Schadstoffe.

 

Anliefergebühren für Abfälle zur Beseitigung ab 1.5.2023
Abfälle zur Beseitigung Gebühr in € Einheit Mindestgebühr / Gebührenstaffel
(je Anlieferung unterhalb der Mindestlast)
Erläuterungen
Restmüll 250,00 Tonne 25 € unter 100 kg z.B. Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbemüll; Annahme nur im AEZ
Baustellenabfall 160,00 Tonne 15 € unter 100 kg
20 € bis 140 kg
25 € bis 180 kg
„Baustellenabfälle“, z.B. Holzfaserplatten, Gipskartonplatten, Glasbausteine,  Gasbetonsteine („Ytong“)
Asbestzement 210,00 Tonne 20 € unter 100 kg Annahme nur im AEZ Erbenschwang von Mo. bis Fr.;
nur verpackt in Spezialsäcken s.u.
Mineralfaserabfall 420,00 Tonne 40 € unter 100 kg Annahme an allen Wertstoffhöfen; nur verpackt in Spezialsäcken s.u.
         
Verkauf von Säcken Preis brutto in € Preis netto in  € Einheit Die Preise enhalten keine Entsorgungskosten.
Verpackungssack f. Asbestzement 9,00 7,56 Stück 90 x 90 x 110 cm; für kleine Platten (Fassadenplatten)
Verpackungssack f. Asbestzement 13,00 10,92 Stück 260 x 125 x 30 cm (für Wellplatten)
Verpackungssack f. Mineralfaserabfall 4,00 3,36 Stück 100 x 150 cm
Verpackungssack f. Mineralfaserabfall 7,00 5,88 Stück 140 x 220 cm

 

Abfallgebühren

Die Abfallgebühren bestehen aus einer Kombination von festen Grundgebühren und variablen Leistungsgebühren.
Die Grundgebühren werden als feststehende Beiträge unabhängig von der erzeugten Abfallmenge von allen privaten, öffentlichen und gewerblichen Abfallerzeugern erhoben. Das heisst, jede private Wohneinheit, jede Institution und jeder Betrieb bezahlt eine Grundgebühr. Damit werden zumindest teilweise die Fixkosten gedeckt, die z. B. durch Betrieb und Unterhalt der Entsorgungsanlagen (Wertstoffhöfe, Abfallentsorgungszentrum) oder in der Verwaltung anfallen. Auch die Schadstoffsammlung oder die Altpapiersammlung werden teilweise durch die Grundgebühren finanziert.
Die Höhe der Leistungsgebühren kann dagegen durch abfallbewusstes Verhalten gezielt beeinflusst werden. Wenn z. B. bei guter Abfalltrennung eine kleinere Restmülltonne ausreicht oder wegen Eigenkompostierung auf die Biotonne verzichtet wird, verringern sich diese Gebühren.

Grundgebühren
Grundgebühr Monatlich Jährlich
Je private Wohneinheit: 3,50 € 42,00 €
Je Gewerbebetrieb, mindestens*: 8,00 € 96,00 €
ermäßigte Gewerbegrundgebühr**: 3,50 € 42,00 €
Landwirtschaftsbetrieb (ab 20 ha): 2,30 € 27,60 €
Landwirtschaftsbetrieb (ab 50 ha): 3,45 € 41,40 €
Ferienwohnung: 3,00 € 36,00 €
Beherbergung: 4,00 € 48,00 €
* Die gewerblichen Grundgebühren werden gestaffelt nach der Größe der umbauten Nutzfläche erhoben und können daher den oben genannten Betrag übersteigen. Die genauen Staffelungen sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Gewerbliche Grundgebühren werden bei allen nicht privaten Wohnzwecken dienenden Nutzflächen, also auch von öffentlichen, kirchlichen Einrichtungen und bei so genannten „Freiberuflern“ erhoben.
** Anfragen und Anträge zur Ermäßigung richten Sie bitte an: Landratsamt Weilheim-Schongau – Amt für Kommunale Abfallwirtschaft, Pütrichstr. 10 a, 82362 Weilheim, Tel. 0881-681-1388, Fax -2393, E-Mail: abfall@lra-wm.bayern.de

 

Mülltonnengebühren

Größe und Anzahl der Mülltonnen können Sie nach Ihrem Bedarf frei wählen. Es gibt eine Anschlusspflicht an die Restmülltonne, an die Biotonne nicht. Rest- und Biomülltonnen können auch gemeinschaftlich genutzt werden. Die Abfuhren erfolgen in der Regel in 14-tägigem Turnus. Alle Tonnen müssen mit vollständig geschlossenem Deckel und gültiger Gebührenkontrollmarke bis 6.00 Uhr früh am jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden. Ein ausreichendes Volumen sollte daher auch im Hinblick auf Feiertagsverschiebungen eingeplant werden. Bei normaler Abfalltrennung sollten pro Person und 14-tägiger Leerung ca. 15 Liter Restmüllvolumen eingeplant werden.
Die Beschaffung der Mülltonnen gilt als Meldung zur öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung des Landkreises (nicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt o.ä.). Zu den Behältergebühren wird zusätzlich eine Grundgebühr erhoben (s.o. Grundgebühren).

Restmülltonnen (grau) Monatlich Jährlich
40 Liter 2,80 € 33,60 €
60 Liter 4,20 € 50,40 €
80 Liter 5,60 € 67,20 €
120 Liter 8,40 € 100,80 €
240 Liter 16,80 € 201,60 €
1100 Liter, 14-tägig* 77,00 € 924,00 €
1100 Liter, 7-tägig* 154,00 € 1848,00 €
80 Ltr. Restmüllsack 5,00 € pro Stück
Tonnentausch 10,00 € pro Tausch
* Die 1100 Ltr. Restmüll-Behälter müssen erst beim Landratsamt, Amt für Kommunale Abfallwirtschaft, beantragt werden.
 
Biomülltonnen (braun) Monatlich Jährlich
80 Liter 3,00 € 36,00 €
120 Liter 4,50 € 54,00 €
240 Liter 9,00 € 108,00 €
60 Ltr. Biomüllsack 3,00 € pro Stück
Tonnentausch 10,00 € pro Tausch
Bei Eigenkompostierung aller anfallenden organischen Abfälle kann auf die Biotonne verzichtet und die Gebühr gespart werden.
Eine gemeinschaftliche Nutzung der Biotonne ist ebenfalls möglich.

Papiertonnen (blau) Monatlich Jährlich
240 Liter (vierwöchentlich) 0,00 € 0,00 €
1100 Liter (vierwöchentlich) 0,00 € 0,00 €

Die Blaue Papiertonne wird etappenweise bis Ende 2025 im ganzen Landkreis eingeführt.

 

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