Schadstoffe

Schadstoffe müssen getrennt gesammelt und speziell entsorgt werden, um Mensch und Natur zu schützen. Sie sind z.B. giftig oder auch entzündlich. Gefährliche Reaktionen müssen verhindert werden. Werfen Sie keine Schadstoffe in den Hausmüll! Auch Wertstoffe, wie z.B. Biomüll, Altpapier oder der Gelbe Sack müssen unbedingt schadstofffrei bleiben.
Bei Fragen zur Entsorgung von Schadstoffen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.
Werfen Sie auf keinen Fall Lithium-Ionen-Akkus und E-Bike-Akkus in den Hausmüll oder in Wertstoffbehälter!

Sammelbehälter für Batterien im Landkreis
Das "Giftmobil"

Zur getrennten Sammlung der Schadstoffe bietet die EVA GmbH mindestens zweimal im Jahr in allen Gemeinden eine mobile Schadstoffsammlung mit dem so genannten „Giftmobil“ an.
Termine und Infos zum Giftmobil 2024
Termine 2024 im Jahresüberblick

Wer es nicht zum Giftmobil in der eigenen Gemeinde schafft, hat möglicherweise zu einem anderen Termin in einer anderen Gemeinde Zeit. In den größeren Städten hält das Giftmobil nämlich außerdem im Jahr und kann von allen Landkreisbürgern genutzt werden. Es gibt auch Termine am Samstag oder Donnerstag abend.
Im August und zwischen Dezember und März finden keine mobilen Schadstoffsammlungen statt.

Diese Schadstoffe werden in haushaltsüblichen Mengen angenommen:
  • Altmedikamente (am besten ohne Schachteln)  
  • alkohol- oder lösemittelhaltige Kosmetika
  • lösemittelhaltige Farben und Lacke (nur flüssig)
  • Lösemittel
  • Gerätebatterien, Akkus bis 500 Gramm Gewicht
  • max. 2 Stück Autobatterien je Anlieferer
  • max. 5 Stück Weidezaunbatterien je Anlieferer
  • ölhaltige Leergebinde, Ölfilter, Öllumpen
  • max. 5 l Altöl je Anlieferer
  • teilentleerte Spraydosen
  • Pflanzenschutzmittel, Düngemittelreste, Chemikalien, Fotochemikalien
  • Säuren, Laugen, Reinigungsmittel, Polituren, Holzschutzmittel, Beizen, etc.
  • Quecksilber (Thermometer, Knopfzellen)
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
  • Kleinkondensatoren


Beim Giftmobil können Sie schadstoffhaltige Abfälle kostenlos abgeben. Da die Ladekapazitäten begrenzt sind, werden nur haushaltsübliche Mengen (ca. 10 kg/Stoff/Jahr) angenommen. Das Personal entscheidet letztlich über die Annahme. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich nur die tatsächliche Anliefermenge berücksichtigen und die Herkunft der Abfälle – z.B. von mehreren Nachbarn – nicht berücksichtigen können.
Wichtig ist, dass die Schadstoffe in geschlossenen Behältern, möglichst in Originalverpackung und unvermischt abgegeben werden. Es darf nämlich nichts umgefüllt werden. Es werden nur Einzelgebinde bzw. Kanister bis zu einer Größe von maximal 20 Liter oder bis 20 kg Gewicht angenommen!
Stellen Sie Schadstoffe niemals unbeaufsichtigt ab, sondern übergeben Sie sie nur direkt dem Personal beim Giftmobil! Sie könnten womöglich Kinder gefährden.

Diese Abfälle werden beim Giftmobil nicht angenommen:
  • eingetrocknete Farben, Lacke   >  Restmüll
  • Wand-/Dispersionsfarben (weil lösemittelfrei)   >  Restmüll
  • Akkus größer 500 Gramm (z.B. E-Bike-Akkus Fahrradhandel)
  • gewerblicher Problemmüll   >  Fachfirma, stationäre Sammelstelle
  • Tierkadaver   >  Konfiskatabfuhr
  • Altreifen    >  Wertstoffhof, Reifenhändler
  • Munition, Spreng- und Feuerwerkskörper   >  Abfallberatung fragen
  • Feuerlöscher   >  Abfallberatung fragen, Händler (Gelbe Seiten)
  • Eternit, Asbest   >  Abfallberatung fragen
  • Elektrogeräte   >  Wertstoffhof
  • Gasflaschen, Campinggaskartuschen, Kohlensäurepatronen
Stationäre Sammelstelle im Wertstoffhof Weilheim

Sie können zusätzlich im Wertstoffhof Weilheim bestimmte schadstoffhaltige Abfälle abgeben: Es werden Farben/Lacke, Batterien (keine E-Bike-Akkus!), KfZ-Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Altmedikamente, Altöl, ölhaltige Abfälle (z.B. leere Kanister, Lumpen) und Spraydosen (auch PU-Schaumdosen) angenommen. Die Abgabe haushaltsüblicher Mengen (ca. 10 kg/Stoff/Jahr) ist auch an dieser Sammelstelle kostenlos.
Nicht angenommen werden: Lösemittel, Chemikalien, Säuren, Laugen, Haushaltsreiniger, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Holzschutzmittel und Quecksilber. Diese Schadstoffe können nur beim Giftmobil abgegeben werden.

Entsorgungsnachweis für KFZ-Batterien: Der Wertstoffhof Weilheim kann auf Anfrage auch einen Nachweis für eine dort abgegebene KFZ-Batterie erstellen. Der Nachweis wird gebraucht, um das Pfand für ein online erworbene Batterie zurückzuerhalten. Beim Giftmobil werden keine Nachweise ausgegeben.

Gewerbebetriebe müssen ihre schadstoffhaltigen Abfälle in der Regel an der stationären Sammelstelle anliefern oder über eine Fachfirma entsorgen. Die Abgabe insbesondere gewerbespezifischer Abfälle ist kostenpflichtig. Für eine Abgabe von Schadstoffen beim Giftmobil nehmen Sie vorher unbedingt Kontakt zur Abfallberatung auf.
Apotheken, die kostenlos Altmedikamente ihrer Kunden zurücknehmen, können diese kostenlos zu den Wertstoffhöfen bringen, von wo sie direkt einer Verbrennung zugeführt werden.

Annahmepreise Schadstoffe

Schadstoffe aus privaten Haushalten sind in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Nur Problemabfälle aus Haushalten, die die haushaltsübliche Menge von 10 kg / Stoff / Jahr überschreiten, sind kostenpflichtig.

Abfallart Anlieferpreis brutto in € Anlieferpreis netto in € Einheit Erläuterungen
Farben, Lacke
(flüssig, lösemittelhaltig)
3,93 3,30 kg keine Dispersionsfarben (= Sperrmüll)!
Ölhaltige Abfälle 1,79 1,50 kg z.B. Lumpen, Behälter, Ölfilter
Altöl 2,98 2,50 kg bis 5 Liter kostenlos
Spraydosen 8,33 7,00 kg  

(Stand: 1.1.2021)
Die bestehenden Vorschriften über die Lagerung, den Transport und die Entsorgung wurden vom Anlieferer beachtet. Bei Zweifeln über die Richtigkeit der Angaben kann die Annahme verweigert werden. Betriebe mit einer jährlichen Gesamtmenge von über 2000 kg schadstoffhaltiger Abfälle sind selbst nachweis- und entsorgungspflichtig.

Bei der mobilen Schadstoffsammlung (Giftmobil) s.o. werden alle Schadstoffe angenommen.
E-Bike-Akkus werden von der EVA GmbH und beim Giftmobil nicht angenommen!

Noch einige Hinweise zum Schluß
  • Leere Altöl-Behälter und andere leere Gebinde mit schädlichen Restinhalten gehören zur Schadstoffsammlung.
  • Nutzen Sie bitte die Rückgabemöglichkeiten für Altöl beim Handel. Beim Kauf von Öl können Sie die gleiche Menge Altöl kostenlos im Geschäft zurückgeben. Bewahren Sie daher Ihren Einkaufsbon auf.
  • Leere Farbdosen aus Blech können in die Dosencontainer geworfen werden. Leere Farbkübel aus Kunststoff mit dem Grünen Punkt können pinselrein in den Gelben Sack geworfen werden.
  • Leere Spraydosen können Sie in die Dosencontainer werfen.
  • Das Batteriegesetz verpflichtet jeden Händler/Vertreiber, kostenlos die verbrauchten Batterien zurückzunehmen, die er im Sortiment führt. Das gilt auch für E-Bike-Akkus, KfZ- und Weidezaunbatterien.
  • Bei lightcycle finden Sie alle Rückgabestellen für Energiesparlampen in unserem Landkreis.