Elektrogeräte

Für Elektroaltgeräte gibt es seit 2006 ein Rücknahmesystem der Hersteller, damit private Haushalte ihre alten Geräte kostenlos entsorgen können. Es soll dadurch auch gesichert werden, daß Elektrogeräte, die wertvolle Rohstoffe aber auch Schadstoffe sowie Batterien und Akkus enthalten, umweltgerecht verwertet und entsorgt werden. Alle Städte und Landkreise haben Abgabemöglichkeiten geschaffen.

  • Elektroaltgeräte privater Verbraucher aus unserem Landkreis können kostenlos an unseren Wertstoffhöfen abgegeben werden. Von dort gelangen sie zu einer fachgerechten Sortierung und Verwertung. Sie dürfen nicht über die Restmülltonne, die Biotonne, den Gelben Sack oder andere Behälter entsorgt werden, denn Elektrogeräte enthalten Schadstoffe und seltene Metalle.
     
  • Der Elektrogerätehandel ab 400 qm Verkaufsfläche sowie der Lebensmittelhandel mit einer Gesamtverkaufsfläche ab 800 qm, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, sind ebenfalls verpflichtet, Altgeräte am Ort der Abgabe / im Geschäft kostenlos zurückzunehmen:

    a)   bei Verkauf eines Geräts ein Altgerät gleicher Machart / Funktion (gilt auch für Großgeräte).
           Wird das Gerät ausgeliefert, ist der Ort der Abgabe auch der private Haushalt.
           Die Abholung / Mitnahme des Altgeräts muss dann ebenfalls kostenlos sein.
    b)   bis zu 3 Kleingeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) ohne den Kauf eines neuen Geräts.
    Die Rücknahme kann auch in unmittelbarer Nähe zum Geschäft erfolgen - dabei darf aber nicht auf die Wertstoffhöfe verwiesen werden.
    https://e-schrott-entsorgen.org/wertstoffhof-und-handel.html
  • Der Online-Handel muss ebenfalls seine Rücknahmeverpflichtung erfüllen.
    Geräte der Kategorien 1, 2 und 4 (Wärmeüberträger, Bildschirme, Großgeräte) müssen kostenlos abgeholt werden.
    Für Altgeräte der Kategorien 3, 5 und 6  (Lampen, Kleinelektrogeräte) müssen dem Verbraucher geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung angeboten werden. Das dürfen keine Wertstoffhöfe sein.
     
  • Akkus und Batterien müssen von den Besitzern aus den Geräten entnommen werden (sofern das ohne Werkzeug möglich ist), bevor sie in den Wertstoffhöfen oder im Handel abgegeben werden. Geräte mit fest verbauten Akkus werden an den Wertstoffhöfen gesondert gesammelt.
     
  • Löschen Sie vorher Ihre persönlichen Daten auf den Geräten. Das ist Ihre gesetzliche Verantwortung. Hinweise finden Sie bei www.bsi-fuer-buerger.de.
     
  • Auch Leuchten („Einrichtungsgegenstände“) werden seit 2016 kostenlos zurückgenommen.
     
  • PV-Module werden nur im Abfallentsorgungszentrum Erbenschwang angenommen. Anlieferungen von mehr als 20 Modulen stimmen Sie bitte vorher mit der EVA GmbH ab. Die PV-Module müssen palettiert und verzurrt angeliefert werden!
     
  • Elektrogeräte aus Gewerbebetrieben werden angenommen, wenn sie in Beschaffenheit und Menge mit Geräten aus privaten Haushalten vergleichbar sind; d.h. Geräte, die ausschließlich gewerblich genutzt werden können, nimmt die EVA GmbH nicht an.
     
  • Händler, die Elektrogeräte wie z.B. Haushaltsgroßgeräte oder Fernseher ihrer Kunden als Serviceleistung im Austausch gegen das neue Gerät mitnehmen, können diese Geräte an den Wertstoffhöfen entsorgen. Anlieferungen von mehr als 20 Geräten melden Sie bitte vorher bei der EVA GmbH an. Die Altgeräte müssen aus dem Landkreis stammen.
     
  • Für Elektrospeicherheizgeräte / Nachtspeicheröfen gelten besondere Annahmebedingungen. Die Geräte dürfen auf keinen Fall zerlegt werden! Fragen Sie vor der Entsorgung unbedingt bei der EVA GmbH nach.
     
  • Metall- und Schrotthändler oder andere Entsorgungsfirmen dürfen keine Elektroaltgeräte annehmen und entsorgen.
Welche Altgeräte werden an den Wertstoffhöfen nicht angenommen?
  • Nur gewerbliche nutzbare Geräte, die i.d.R. nicht in privaten Haushalten vorkommen
  • gewerbliche Kühl- und Gefriertruhen
  • verunreinigte, schmutzige Geräte (z. B. Kühlgeräte mit Inhalt)
  • Glühbirnen, Halogenbirnen (dürfen in die Restmülltonne; nicht ins Altglas werfen!)
  • Stationär betriebene Anlagen und Geräte
  • Ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
  • Zerlegte oder nicht verpackte Nachtspeicherheizgeräte werden nicht kostenlos angenommen
Nachtspeicherheizgeräte

Elektrospeicherheizgeräte oder Nachtspeicheröfen werden ebenfalls kostenlos zurückgenommen. Aufgrund der gefährlichen, krebserregenden Inhaltsstoffe dürfen diese Geräte aber nur von Fachfirmen ausgebaut werden.
Sie dürfen keinesfalls zerlegt werden! 
Hier finden Sie Hinweise zur Entsorgung der Elektrospeicherheizgeräte. Nachtspeicherheizgeräte werden nur im AEZ Erbenschwang angenommen.

Trennung in sechs Kategorien

An den Wertstoffhöfen werden die Elektroaltgeräte in verschiedenen Containern erfasst:

  • Kühlgeräte, Gefriergeräte (= Wärmeüberträger, Kategorie 1)
  • Bildschirme, Monitore (Kategorie 2)
  • Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren), Energiesparlampen (Kategorie 3)
  • Haushaltsgroßgeräte („Weiße Ware“): Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Trockner (Kategorie 4)
  • Haushaltskleingeräte, elektrische Werkzeuge, elektr. Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Kategorien 5 und 6)
  • PV-Module (Annahme nur im AEZ Erbenschwang, verzurrt auf Palette)
Informationen, Trennlisten und Schulmaterialien

Das bundesweite Rücknahmesystem für Elektroaltgeräte - EAR - hat eine eigene Website mit vielen Informationen rund um Elektroaltgeräte. Dazu gehören auch fremdsprachige Flyer oder Schulmaterialien.

Klicken Sie doch mal ´rein:
E-Schrott einfach und richtig entsorgen: Plan E
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