Für die Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen im Landkreis Weilheim-Schongau stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Wertstoffhöfe

An allen Wertstoffhöfen können Sie das ganze Jahr über Grünabfälle anliefern.
Eine Anlieferung bis zu 200 kg pro Tag ist kostenlos. Anliefermengen von mehr als 200 kg werden vollständig (d.h. keine Freimenge!) als Gesamtmenge nach dem regulären Anlieferpreis abgerechnet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich nur nach der tatsächlichen Anliefermenge abrechnen und die Herkunft der Abfälle – z.B. von mehreren Nachbarn – nicht berücksichtigen können. Erden werden nicht angenommen.
Grüngut-Sammelstellen
Die EVA GmbH hat im Landkreis seit 2006 fünf dezentrale Grüngut-Sammelstellen eingerichtet, die von Anfang April bis einschließlich November geöffnet sind. Sie befinden sich in Bernried, Huglfing, Sindelsdorf, Peiting und Steingaden. Auch hier werden keine Erden angenommen.
Genaue Informationen zu den Annahmebedingungen und den Öffnungszeiten finden Sie unter Wertstoffhöfe/Grüngutsammelstellen.
In der Grüngut-Sammelstelle Sindelsdorf gelten die gleichen Annahmebedingungen und -preise wie bei den Wertstoffhöfen (s.o.). In den Sammelstellen Bernried, Huglfing, Peiting und Steingaden werden nur Kleinmengen bis maximal 2 Kubikmeter Grüngut je Anlieferer und Öffnungstag kostenlos angenommen. Bei Anlieferung größerer, kostenpflichtiger Mengen wird auf die Wertstoffhöfe oder auf Sindelsdorf verwiesen.
Grasschnitt-Sammelstellen Wielenbach und Wessobrunn (Biogas-Anlagen)
Die Besonderheit dieser Sammelstellen: Es wird nur Grasschnitt (frisch, kurz geschnitten) angenommen, der dann in die unmittelbar daneben liegenden Biogasanlagen eingegeben wird. Holzige Gartenabfälle – also Hecken-, Strauch- und Baumschnitt – sind für Biogasanlagen ungeeignet, da sie Cellulose und Lignocellulose enthalten, die unter anaeroben Bedingungen nur schwer oder gar nicht abbaubar sind. Die Grasschnitt-Sammelstellen sind von Anfang Mai bis einschließlich September geöffnet.
Kompostplatz Pähl
Die EVA GmbH hat mit der Hermann Albrecht Hoch- und Tiefbau GmbH, der Betreiberin des Kompostplatzes Pähl, eine Vereinbarung getroffen: Privatbürger und Kommunen des Landkreises Weilheim-Schongau können den Kompostplatz in Pähl von Anfang April bis einschließlich November analog zu den anderen Grüngut-Sammelstellen für kostenlose Anlieferungen für Grüngut-Kleinmengen bis 2 m³ nutzen. Gewerbliche Anlieferungen und alle Anlieferungen über 2 m³ fallen nicht unter diese Vereinbarung. Sie werden von der Hermann Albrecht Hoch- und Tiefbau GmbH in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit abgerechnet.
Eigenkompostierung
Die einfachste Art, Garten- und Küchenabfälle zu entsorgen, ist natürlich ein eigener Komposthaufen. In den nachfolgenden Informationen, die Sie herunterladen können, sind alle wichtigen Regeln und wissenswerte Details zur Eigenkompostierung zusammengestellt:
Kompostfibel des Umweltbundesamts (Stand: Dezember 2015)
Info-Blatt des LfU: Eigenkompostierung (74 kB)
Biene, Hummel & Co. – Informationen zu naturnahen Gärten
Lust auf Natur in unseren Gärten (Broschüre des Landratsamts, 4 MB)
Praxisleitfaden Eh-da-Flächen (4 MB)
Gemeinsam für Biene, Hummel & Co. (Konkrete Maßnahmen, 0,5 MB)
Kostenpflichtige Abholung von sperrigen Gartenabfällen im Herbst
Für die Bürger, die insbesondere sperrige, lange Gartenabfälle wie z. B. Baumschnitt nicht selbst transportieren können, bietet die EVA GmbH im Herbst eine kostenpflichtige Abholung an. Bis zum 15. Oktober des Jahres kann sie bei der EVA GmbH in Auftrag gegeben werden. Die Abholung kostet bis 3 Kubikmeter 20 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und erfolgt Anfang/Mitte November; der genaue Termin wird mitgeteilt.
Abgeholt werden bis zu 3 cbm gebündelter Baum- oder Strauchschnitt. Die Bündel dürfen maximal 1,5 m lang sein und maximal 25 kg wiegen. Gras, Laub, Blumen, Bioabfälle, Erden, Wurzelstöcke oder andere kleinteilige Gartenabfälle werden nicht abgeholt, weil sie auch über die Biotonne entsorgt werden können.