Das Wichtigste zum Elektroaltgerätegesetz (ElektroG):
- Elektrogeräte dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
- Die Wertstoffhöfe der EVA GmbH nehmen Elektroaltgeräte kostenlos an (Seit März 2006 gilt die kostenlose Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten.).
- Akkus und Batterien müssen von den Besitzern aus den Geräten entnommen werden (wenn das ohne Werkzeug möglich ist), bevor sie in den Wertstoffhöfen oder im Handel abgegeben werden.
Geräte mit fest verbauten Akkus müssen an den Wertstoffhöfen gesondert erfasst werden. - Löschen Sie vorher Ihre persönlichen Daten auf den Geräten. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, nicht die Annahmestelle oder die Entsorger.
Hinweise dazu finden Sie bei www.bsi-fuer-buerger.de - In die Sammelbehälter an den Containerstandorten dürfen nur Kleingeräte ohne Akkus / Batterien eingeworfen werden.
- Auch Leuchten („Einrichtungsgegenstände“) und Photovoltaikmodule werden seit 1.2.2016 kostenlos zurückgenommen. PV-Module werden nur im Abfallentsorgungszentrum Erbenschwang angenommen. Anlieferungen von mehr als 20 Modulen müssen mit der EVA GmbH abgestimmt werden. PV-Module müssen palettiert und verzurrt sein!
- Der Handel (ab 400 qm Verkaufsfläche) ist seit 24. Juli 2016 verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen:
– bei Verkauf eines Geräts ein Altgerät gleicher Machart / Funktion
– Kleingeräte (keine äußere Abmessung darf größer als 25 cm sein) in haushaltsüblicher Menge ohne den Kauf eines neuen Geräts.
Metall- und Schrotthändler oder andere Entsorgungsfirmen dürfen keine Elektroaltgeräte annehmen und entsorgen. - Händler, die Elektrogeräte wie z.B. Haushaltsgroßgeräte oder Fernseher ihrer Kunden als Serviceleistung im Austausch gegen das neue Gerät mitnehmen, können diese Geräte an den Wertstoffhöfen entsorgen. Anlieferungen von mehr als 20 Geräten müssen jedoch vorab mit der EVA GmbH abgestimmt werden. Die Altgeräte müssen aus dem Landkreis stammen.
- Elektrogeräte aus Gewerbebetrieben werden nur angenommen, wenn sie in Beschaffenheit und Menge mit Geräten aus privaten Haushalten vergleichbar sind; d.h. Geräte, die ausschließlich gewerblich genutzt werden können, werden von der EVA GmbH nicht angenommen.
- Für Elektrospeicherheizgeräte / Nachtspeicheröfen gelten besondere Annahmebedingungen. Die Geräte dürfen auf keinen Fall zerlegt werden! Fragen Sie vor der Entsorgung unbedingt bei der EVA GmbH nach.
Die Altgeräte werden in sechs Kategorien sortiert:
- Kühlgeräte, Gefriergeräte
- Bildschirme, Monitore
- Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren), Energiesparlampen
- Haushaltsgroßgeräte („Weiße Ware“): Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Trockner
- Haushaltskleingeräte, elektrische Werkzeuge, elektr. Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik
- PV-Module (Annahme nur im AEZ Erbenschwang)
Entsorgung von Elektrogeräten und Elektrospeicherheizgeräten
Die EVA hat in allen Gemeinden an einigen Standorten der Altglascontainer Sammelbehälter für Kleinelektrogeräte aufgestellt, um zusätzlich Haushaltskleingeräte zu sammeln.

Bei lightcycle finden Sie weitere Rückgabestellen für Energiesparlampen im Landkreis.
Das Elektrogeräte-Gesetz
2005 ist das erste Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Regelungen im Gesetz aus Sicht der Verbraucher betrifft die kostenlose Rücknahmepflicht für Elektrogeräte aus privaten Haushalten. Hersteller und Vertreiber haben im Rahmen ihrer Produktverantwortung ein Rücknahmesystem für Elektrogeräte aufgebaut und entsorgen und verwerten die zurückgenommenen Altgeräte auf ihre Kosten.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE = Landkreise und kreisfreien Städte) sind nach dem Gesetz verpflichtet, Sammelstellen für die kostenlose Rücknahme der Altgeräte einzurichten. Die EVA GmbH nimmt daher kostenlos Elektrogeräte an ihren Wertstoffhöfen in Penzberg, Weilheim, Peißenberg und im AEZ Erbenschwang an.
Wichtig: Die Landkreise sind nur verpflichtet, Elektrogeräte anzunehmen, die aus privaten Haushalten stammen. Dazu zählen jedoch auch Elektrogeräte aus gewerblichen Bereichen, wenn sie in Beschaffenheit und Menge mit Geräten aus privaten Haushalten vergleichbar sind (§3, Punkt 5 ElektroG). Das bedeutet, dass Altgeräte, die i.d.R. ausschließlich gewerblich genutzt werden, können nicht an den Wertstoffhöfen der EVA GmbH abgegeben werden.
Vertreiber und Händler, die Elektrogeräte wie z.B. Haushaltsgroßgeräte oder auch Fernseher verkaufen und als Serviceleistung die Altgeräte ihrer Kunden im Gegenzug gegen das neue Gerät mitnehmen, können diese Geräte ebenfalls an den Wertstoffhöfen entsorgen. Anlieferungen von mehr als 20 Geräten müssen vorab mit der EVA GmbH abgestimmt werden. Die EVA GmbH muss nur Altgeräte aus unserem Landkreis kostenlos annehmen; entscheidend ist dabei der Sitz des Endnutzers, nicht der des Vertreibers. Im Zweifelsfall muss die Herkunft nachgewiesen werden.
Die Verbraucher sind nach dem Gesetz verpflichtet, Elektrogeräte an den Sammelstellen oder bei den Händlern zurückzugeben, damit sie ordnungsgemäß entsorgt bzw. verwertet werden können. Elektrogeräte dürfen nicht in die Mülltonnen geworfen werden. Daher sind Neugeräte mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Die Verbraucher müssen selbst vorhandene Daten auf den Geräten löschen, und sie müssen Batterien und Akkus entnehmen, wenn das ohne Werkzeug möglich ist.
Elektrospeicherheizgeräte oder Nachtspeicheröfen werden ebenfalls kostenlos zurückgenommen. Aufgrund der gefährlichen, krebserregenden Inhaltsstoffe dürfen diese Geräte aber nur von Fachfirmen ausgebaut werden. Sie dürfen keinesfalls zerlegt werden! Hier finden Sie Hinweise zur Entsorgung der Elektrospeicherheizgeräte.