
In die Restmülltonne gehören nicht verwertbare Abfälle oder stark verschmutzte Wertstoffe, z.B.: Corona-Abfälle aus privaten Bereichen (Mund-Nasen-Schutz, Selbsttests, u.ä.), Hygieneabfälle, Q-Tips/Ohrenstäbchen, Windeln, Kleintierstreu, Holzasche, Zigarettenreste, Kehricht, Staubsaugerbeutel, alte Stifte, Glühbirnen, Porzellan, Keramik, wasserfeste Papiere, Thermofaxpapier, gewachste Papiere, Tapeten, Fotos, Negative, Cassetten, alte Schuhe, Lumpen, Stoffreste, alte Textilien, Nylonstrümpfe, Socken, verdorbene und noch verpackte Lebensmittel, stark verschmutzte Verpackungen, Spritzen (nur in durchstichsicheren Behältern), kaputte Brillen.
Für die Entsorgung von Corona-Abfällen aus gewerblichen Bereichen oder Teststationen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.

Für Wertstoffe, wie z.B. Kunststoffe, Porzellan, Keramik oder Glas, lohnt sich eine Fahrt zum Wertstoffhof oft nicht, wenn sie nur in ganz kleinen Mengen anfallen, da durch den Benzinverbrauch der ökologische Vorteil der Verwertung nicht mehr gegeben ist. Daher sollten solche Wertstoffe in ganz kleinen Mengen auch in die Restmülltonnen geworfen werden.
Bei alten Textilien beachten Sie bitte, dass sich für die caritative Sammlung, die die EVA GmbH zusammen mit der Aktion Hoffnung durchführt, nur wirklich einwandfreie Altkleider und Schuhe eignen. Alles andere werfen Sie bitte in die Restmülltonne.
Verfügbare Tonnen-Größen: 40, 60, 80, 120, 240, 1100 Liter. Die Restmülltonnen werden 14-tägig geleert.
Die Beschaffung der Mülltonnen gilt als Meldung zur öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung des Landkreises (nicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt o.ä.). Die Gemeinde-Verwaltungen geben in der Regel die Mülltonnen aus; sie müssen dort abgeholt oder zurückgebracht werden. Die 1100-Liter-Behälter müssen beim Landratsamt beantragt werden; sie werden ausgeliefert. Die 1100 Liter Restmüll-Behälter werden auf Antrag auch wöchentlich geleert. Die Gebühr verdoppelt sich dann.

Die Tonnengröße kann nach Bedarf frei gewählt werden. Bei normaler Abfalltrennung rechnen wir, dass pro Person und Woche etwa 7,5 Liter Restmüll anfallen; das macht bei 14-tägiger Abfuhr ca. 15 Liter Restmüll pro Person, die als Tonnenvolumen eingeplant werden können. Eine gemeinschaftliche Nutzung der Mülltonnen ist uneingeschränkt möglich.
Die Tonnen müssen aber mit vollständig geschlossenem Deckel und gültiger Kontrollmarke bis um 6.00 Uhr zur Abfuhr am Grundstück bereitgestellt werden.
Sollte die Tonne ausnahmsweise nicht ausreichen, gibt es einen speziellen Restmüllsack (80 Liter), der zur Restmüllabfuhr bereitgestellt werden darf. Der Sack wird i. d. R. bei den Gemeinde-Verwaltungen gegen eine Gebühr verkauft, die die Müllabfuhr beinhaltet. Handelsübliche Abfallsäcke werden von der Müllabfuhr nicht mitgenommen.
Der Landkreis bzw. die EVA GmbH bieten keine spezielle Windeltonne oder Windelsack an.
Allgemeine Informationen zur Müllabfuhr

Das gehört nicht in die Restmülltonne:
- Saubere Wertstoffe, wie z.B. Verpackungen mit dem Grünen Punkt, sollten in die entsprechenden Beghälter geworfen werden (Gelber Sack, Glas- und Dosencontainer, Grauer Sack). Schließlich haben Sie beim Einkauf der Produkte schon für die Entsorgung der Verpackungen mitbezahlt.
- Organische Abfälle gehören in die Biotonne oder auf den Komposthaufen.
- Schadstoffe aller Art wie beispielsweise Batterien, Energiesparlampen, Spraydosen, lösemittelhaltige Farben oder Kosmetika gehören zur Schadstoffsammlung und auf keinen Fall in die Restmülltonne.
- Kleinelektrogeräte können kostenlos an den Wertstoffhöfen abgegeben werden oder in die Kleinelektrogeräte-Behälter geworfen werden.