Abfallgebühren und Entsorgungspreise an den Wertstoffhöfen

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Abfallgebühren und Entsorgungspreise. Öffnungszeiten und Wegbeschreibungen unserer Wertstoffhöfe finden Sie unter Wertstoffhöfe.

Zum Download der Preis- und Gebührenliste

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Wertstoffhof Weilheim Zufahrt

Die EVA GmbH setzt die Preise für die Entsorgung von Wertstoffen fest. Die Preise werden bei Anlieferung in den Wertstoffhöfen oder im Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Erbenschwang berechnet.

Die Gebühren für Abfälle zur Beseitigung (z.B. Haus-/Gewerbemüll, Baustellenabfälle, Asbestzement, Mineralfaserabfälle) finden Sie weiter unten (nächster Aufklapp- „Fächer“).

Die Berechnung erfolgt je Anlieferung grundsätzlich nach der tatsächlichen Anliefermenge und nicht je Abfallerzeuger (z. B. mehrere Nachbarn).
Anliefermengen unter 100 kg (= Mindestlast der Fahrzeugwaagen) müssen gemäß eichrechtlicher Regelungen pauschal berechnet werden.
Beträge bis € 50,- sollten bar bezahlt werden; sonst wird bei Rechnungsstellung unter € 50,- eine Bearbeitungspauschale von € 2,50 zzgl. MWSt. erhoben. Bei Beträgen über € 50,- kann auch eine Rechnung ausgestellt werden. Eine Zahlung mit Girocard („EC-Karte“) ist nur im Abfallentsorgungszentrum Erbenschwang möglich.

Die Annahme schadstoffhaltiger Abfälle privater Herkunft ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Kostenlos werden auch Videokassetten, Kerzenwachs, Kork, CD’s und Tonerkartuschen angenommen. Zur Entsorgung anderer als der in der Tabelle genannten Abfälle (z. B. Wurzelstöcke) fragen Sie bitte bei der EVA GmbH nach.

Abfälle zur
Verwertung
Anlieferpreis
brutto
Anlieferpreis
netto
EinheitMindest-
betrag je
Anlieferung
unterhalb der Mindestlast
Erläuterungen
Sperrige Abfälle privater Herkunft
(„Sperrmüll“)
202,30170,00Tonne15 € unter
100 kg
Sperrmüll, Polstermöbel, Kunststoffe, Textilien, Wandfarben, kl. Mengen Dachpappe od. schadstoffhaltige Hölzer: z.B. Fenster ohne Glas,
Zäune, Bahnschwellen,
Hölzer aus Außenbereichen
Abfälle zur energet.
Verwertung gewerb-licher Herkunft
267,75225,00Tonne25 € unter 100 kgz.B. Kunststoffe, heizwertreiche Abfälle
Altholz101,1585,00Tonne10 € unter
100 kg
z. B. Holzmöbel, Furnierholz, Spanplatten
Bauschutt45,2238,00Tonne5 € unter
120 kg
Beton, Ziegel, Dach-ziegel, Keramik, Porzellan, Ton; keine Gas-betonsteine „Ytong“
Flachglas71,4060,00Tonne5 € unter
100 kg
Fenster-, Spiegelglas,
kein Solarglas
Baustellenabfälle    s.u. Gebühren für Abfälle zur Beseitigung: Inerte Abfälle
Gartenabfälle
Bis 200 kg Kleinmenge
1x täglich kostenlos!
59,5050,00Tonne Abrechnung der Gesamt-
menge bei Anlieferung
von mehr als 200 kg
(keine Freimenge!)
Biomüll127,33107,00Tonne5 € unter
100 kg
organische Küchen-abfälle; Annahme nur im AEZ (nur Mo – Fr)
PKW-Reifen
(ohne Felge)
2,382,00Stück Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen
PKW-Reifen
(mit Felge)
3,573,00 Stück Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen
Altpapier0,000,00  Zeitungen, Papier,
Pappe, Kartons
Metalle0,000,00  Schrott,
Nicht-Eisenmetalle
Verkaufsverpackungen0,000,00  „Gelbe Säcke“, Dosen, Altglas, Verpackungen aus Styropor
Elektroaltgeräte
priv. Haushalte,
(auch PV-Module, Leuchtstoffröhren,
Energiesparlampen)
bzw. nach Art und
Menge vergleichbare
Geräte anderer
Herkunftsbereiche
0,000,00  Keine nur gewerblich
nutzbaren Geräte; keine stationären Anlagen; Elektrospeicherheiz-
geräte (nicht zerlegen!) 
bitte vorher bei der EVA GmbH anmelden (Annahme nur im AEZ u. nur Mo – Fr); Annahme v. PV-Modulen nur im AEZ

Beträge bis € 50,- sollen bar bezahlt werden!
Anliefermengen unter 100 kg (= Mindestlast der Fahrzeugwaagen) müssen gemäß eichrechtlicher Regelungen pauschal berechnet werden.

AbfallartGebühr
für 1000 kg
Mindestgebühr
(je Anlieferung
unterhalb der
Mindestlast) /
Gebührenstaffel
Restmüll
(z.B. Hausmüll*, hausmüllähnlicher Gewerbemüll*,
komplette Fenster)
225,00 €20 € unter 100 kg
25 € bis 110 kg
Asbestzement**
(wird nur von Montag bis Freitag und
nur im AEZ Erbenschwang angenommen)
180,00 €20 € unter 100 kg
Mineralfaserabfälle (KMF) **380,00 €40 € unter 100 kg
Inerte Abfälle
(„Baustellenabfälle“, z.B. Holzfaserplatten,
Gipskartonplatten, Glasbausteine,
Gasbetonsteine („Ytong“))
140,00 €15 € unter 100 kg
20 € bis 140 kg
25 € bis 180 kg
* Hausmüll kann nur im AEZ Erbenschwang angeliefert werden, nicht an den Wertstoffhöfen.
** Asbestzement wird nur im AEZ Erbenschwang (nur Montag bis Freitag) angenommen.
** Asbestzement und Mineralfaserabfälle werden nur in Spezialsäcken verpackt angenommen.
Verkauf von Spezialsäcken
(Verkauf an allen Wertstoffhöfen)
Verkaufspreis
pro Stück
brutto
Verkaufspreis
pro Stück
netto
Erläuterungen
Verpackungssack f. Asbestzement
90 x 90 x 110 cm
8,337,00(für kleine Platten)
Verpackungssack f. Asbestzement
260 x 125 x 30 cm
11,9010,00(für Wellplatten)
Verpackungssack f. Mineralfasern
100 x 150 cm
3,573,00 
Verpackungssack f. Mineralfasern
140 x 220 cm
5,955,00 

Die Abfallgebühren bestehen aus einer Kombination von festen Grundgebühren und variablen Leistungsgebühren.

Zum Download der Abfallgebührensatzung

Die Grundgebühren (ca. 44 % aller Gebühreneinnahmen) werden als feststehende Beiträge unabhängig von der erzeugten Abfallmenge von allen privaten, öffentlichen und gewerblichen Abfallerzeugern erhoben. Das heisst, jede private Wohneinheit, jede Institution und jeder Betrieb bezahlen eine Grundgebühr. Damit werden zumindest teilweise die Fixkosten gedeckt, die z. B. durch Betrieb und Unterhalt der Entsorgungsanlagen (Wertstoffhöfe, Abfallentsorgungszentrum) oder in der Verwaltung anfallen. Auch die Schadstoffsammlung oder die Altpapiersammlung werden teilweise durch die Grundgebühren finanziert.

Die Höhe der Leistungsgebühren (ca. 56 % des Gebührenaufkommens) kann dagegen durch abfallbewusstes Verhalten gezielt beeinflusst werden. Wenn z. B. bei guter Abfalltrennung eine kleinere Restmülltonne ausreicht oder wegen Eigenkompostierung auf die Biotonne verzichtet wird, verringern sich diese Gebühren.

Weitere Leistungsgebühren werden ebenfalls verursacherbezogen bei der Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung erhoben (s. dort).

Grundgebühren

GrundgebührMonatlichJährlich
Je private Wohneinheit:3,50 €42,00 €
Je Gewerbebetrieb, mindestens*:8,00 €96,00 €
ermäßigte Gewerbegrundgebühr**:3,50 €42,00 €
Landwirtschaftsbetrieb (ab 20 ha):2,30 €27,60 €
Landwirtschaftsbetrieb (ab 50 ha):3,45 €41,40 €
Ferienwohnung:3,00 €36,00 €
Beherbergung:4,00 €48,00 €
* Die gewerblichen Grundgebühren werden gestaffelt nach der Größe der umbauten Nutzfläche erhoben und können daher den oben genannten Betrag übersteigen. Die genauen Staffelungen sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt.
Gewerbliche Grundgebühren werden bei allen nicht privaten Wohnzwecken dienenden Nutzflächen, also auch von öffentlichen, kirchlichen Einrichtungen und bei so genannten „Freiberuflern“ erhoben.
** Anfragen und Anträge zur Ermäßigung richten Sie bitte an:
Landratsamt Weilheim-Schongau – Amt für Kommunale Abfallwirtschaft, Pütrichstr. 8 82362 Weilheim, Tel. 0881-681-1388, Fax -2393, E-Mail: abfall@lra-wm.bayern.de

Hier bekommen Sie in Ihrer Gemeinde Restmüll- und Biomülltonnen

Hinweise zur Abfalltrennung

Hinweise zur Müllabfuhr

Größe und Anzahl der Mülltonnen können Sie nach Ihrem Bedarf frei wählen. Es gibt eine Anschlusspflicht an die Restmülltonne. Eine gemeinschaftliche Nutzung von Mülltonnen ist uneingeschränkt möglich. Die Abfuhren erfolgen in der Regel in 14-tägigem Turnus. Ein ausreichendes Volumen sollte daher auch im Hinblick auf Feiertagsverschiebungen eingeplant werden. Die Beschaffung der Mülltonnen gilt als Meldung zur öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung des Landkreises (nicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt o.ä.).

Alle Tonnen müssen mit vollständig geschlossenem Deckel und gültiger Gebührenkontrollmarke bis 6.00 Uhr früh am jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden.

Zu den Behältergebühren wird zusätzlich eine Grundgebühr erhoben (s. „Grundgebühren des Landkreises…“).

Restmüll-TonnenGebühr monatlichGebühr
jährlich
40 Liter2,80 €33,60 €
60 Liter4,20 €50,40 €
80 Liter5,60 €67,20 €
120 Liter8,40 €100,80 €
240 Liter16,80 €201,60 €
1100 Liter*77,00 €924,00 €
80 Ltr. Restmüllsack5,00 € pro Stück
Tonnentausch10,00 € pro Tausch
* Die 1100 Ltr. Restmüll-Behälter müssen erst beim Landratsamt beantragt werden.
Sie können wahlweise auch wöchentlich (bei doppelter Gebühr ) abgefahren werden.
Biomüll-TonnenGebühr
monatlich
Gebühr
jährlich
80 Liter3,00 €36,00 €
120 Liter4,50 €54,00 €
240 Liter9,00 €108,00 €
60 Ltr. Biomüllsack3,00 € pro Stück
Tonnentausch10,00 € pro Tausch
Bei Eigenkompostierung aller anfallenden organischen Abfälle kann auf die Biotonne verzichtet und die Gebühr gespart werden. Eine gemeinschaftliche Nutzung der Biotonne ist ebenfalls möglich.
sperrmuell gemischt 087
Gemischter Sperrmüll

Sperrige Abfälle wie beispielsweise Möbel oder Hausrat werden mittlerweile verwertet und zählen nicht mehr als Abfälle zur Beseitigung. Sie werden bei Anlieferung an den Wertstoffhöfen z.B. dem Schrott oder dem Altholz zugeschlagen. Polstermöbel, Matratzen oder Teppiche gelangen in die energetische Verwertung. Die entsprechenden Entsorgungspreise für die einzelnen Materialien finden Sie in der nachfolgenden Entsorgungspreisliste.

Weitere Informationen zum „Sperrmüll“

Eine Abholung sperriger Abfälle ist möglich und kann telefonisch bei der EVA GmbH unter Telefon 08868/1801-80 angefordert werden. Je angefangenen Kubikmeter kostet die Abholung 50,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dazu wird eine genaue Aufstellung der abzuholenden Teile samt den Ausmaßen benötigt. Die Abholung erfolgt dann auf Rechnung meist innerhalb einer Woche. Elektrogeräte werden grundsätzlich nicht abgeholt.

Annahme nur im Wertstoffhof Weilheim.
Schadstoffe aus privaten Haushalten sind in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Bei der mobilen Schadstoffsammlung (Giftmobil) werden alle Schadstoffe angenommen.

Weitere Informationen zur Schadstoffsammlung

(Stand: 1.1.2021)Anlieferpreis
brutto
Anlieferpreis
netto
EinheitErläuterungen
Farben, Lacke
(flüssig, lösemittelhaltig)
3,933,30
kg
keine Dispersionsfarben
(= Restmüll)!
Ölhaltige Abfälle1,791,50
kg
z.B. Lumpen, Behälter, Ölfilter
Altöl2,982,50
kg
bis 5 Liter kostenlos
Spraydosen8,337,00kg 
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen0,000,00StückKostenlose Annahme wegen Elektroaltgeräte-Gesetz
Batterien0,000,00kgE-Bike-Akkus werden nicht angenommen!
Altmedikamente0,000,00kg 
Nur Problemabfälle aus Haushalten, die die haushaltsübliche Menge von 10 kg/Stoff/Jahr überschreiten, sind kostenpflichtig.
Die bestehenden Vorschriften über die Lagerung, den Transport und die Entsorgung wurden vom Anlieferer beachtet. Bei Zweifeln über die Richtigkeit der Angaben kann die Annahme verweigert werden. Betriebe mit einer jährlichen Gesamtmenge von über 2000 kg schadstoffhaltiger Abfälle sind selbst nachweis- und entsorgungspflichtig.
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