Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Abfallgebühren und Entsorgungspreise. Öffnungszeiten und Wegbeschreibungen unserer Wertstoffhöfe finden Sie unter Wertstoffhöfe.
Zum Download der Preis- und Gebührenliste
Anlieferpreise für Wertstoffe ab 1.1.2021
Die EVA GmbH setzt die Preise für die Entsorgung von Wertstoffen fest. Die Preise werden bei Anlieferung in den Wertstoffhöfen oder im Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Erbenschwang berechnet.
Die Gebühren für Abfälle zur Beseitigung (z.B. Haus-/Gewerbemüll, Baustellenabfälle, Asbestzement, Mineralfaserabfälle) finden Sie weiter unten (nächster Aufklapp- „Fächer“).
Die Berechnung erfolgt je Anlieferung grundsätzlich nach der tatsächlichen Anliefermenge und nicht je Abfallerzeuger (z. B. mehrere Nachbarn).
Anliefermengen unter 100 kg (= Mindestlast der Fahrzeugwaagen) müssen gemäß eichrechtlicher Regelungen pauschal berechnet werden.
Beträge bis € 50,- sollten bar bezahlt werden; sonst wird bei Rechnungsstellung unter € 50,- eine Bearbeitungspauschale von € 2,50 zzgl. MWSt. erhoben. Bei Beträgen über € 50,- kann auch eine Rechnung ausgestellt werden. Eine Zahlung mit Girocard („EC-Karte“) ist nur im Abfallentsorgungszentrum Erbenschwang möglich.
Die Annahme schadstoffhaltiger Abfälle privater Herkunft ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Kostenlos werden auch Videokassetten, Kerzenwachs, Kork, CD’s und Tonerkartuschen angenommen. Zur Entsorgung anderer als der in der Tabelle genannten Abfälle (z. B. Wurzelstöcke) fragen Sie bitte bei der EVA GmbH nach.
Abfälle zur Verwertung | Anlieferpreis brutto | Anlieferpreis netto | Einheit | Mindest- betrag je Anlieferung unterhalb der Mindestlast | Erläuterungen |
---|---|---|---|---|---|
Sperrige Abfälle privater Herkunft („Sperrmüll“) | 202,30 | 170,00 | Tonne | 15 € unter 100 kg | Sperrmüll, Polstermöbel, Kunststoffe, Textilien, Wandfarben, kl. Mengen Dachpappe od. schadstoffhaltige Hölzer: z.B. Fenster ohne Glas, Zäune, Bahnschwellen, Hölzer aus Außenbereichen |
Abfälle zur energet. Verwertung gewerb-licher Herkunft | 267,75 | 225,00 | Tonne | 25 € unter 100 kg | z.B. Kunststoffe, heizwertreiche Abfälle |
Altholz | 101,15 | 85,00 | Tonne | 10 € unter 100 kg | z. B. Holzmöbel, Furnierholz, Spanplatten |
Bauschutt | 45,22 | 38,00 | Tonne | 5 € unter 120 kg | Beton, Ziegel, Dach-ziegel, Keramik, Porzellan, Ton; keine Gas-betonsteine „Ytong“ |
Flachglas | 71,40 | 60,00 | Tonne | 5 € unter 100 kg |
Fenster-, Spiegelglas,
kein Solarglas |
Baustellenabfälle | s.u. Gebühren für Abfälle zur Beseitigung: Inerte Abfälle | ||||
Gartenabfälle Bis 200 kg Kleinmenge 1x täglich kostenlos! | 59,50 | 50,00 | Tonne | Abrechnung der Gesamt- menge bei Anlieferung von mehr als 200 kg (keine Freimenge!) | |
Biomüll | 127,33 | 107,00 | Tonne | 5 € unter 100 kg | organische Küchen-abfälle; Annahme nur im AEZ (nur Mo – Fr) |
PKW-Reifen (ohne Felge) | 2,38 | 2,00 | Stück | Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen | |
PKW-Reifen (mit Felge) | 3,57 | 3,00 | Stück | Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen | |
Altpapier | 0,00 | 0,00 | Zeitungen, Papier, Pappe, Kartons | ||
Metalle | 0,00 | 0,00 | Schrott, Nicht-Eisenmetalle | ||
Verkaufsverpackungen | 0,00 | 0,00 | „Gelbe Säcke“, Dosen, Altglas, Verpackungen aus Styropor | ||
Elektroaltgeräte priv. Haushalte, (auch PV-Module, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen) bzw. nach Art und Menge vergleichbare Geräte anderer Herkunftsbereiche | 0,00 | 0,00 | Keine nur gewerblich nutzbaren Geräte; keine stationären Anlagen; Elektrospeicherheiz- geräte (nicht zerlegen!) bitte vorher bei der EVA GmbH anmelden (Annahme nur im AEZ u. nur Mo – Fr); Annahme v. PV-Modulen nur im AEZ |
Gebühren bei Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung ab 1.1.2021
Beträge bis € 50,- sollen bar bezahlt werden!
Anliefermengen unter 100 kg (= Mindestlast der Fahrzeugwaagen) müssen gemäß eichrechtlicher Regelungen pauschal berechnet werden.
Abfallart | Gebühr für 1000 kg | Mindestgebühr (je Anlieferung unterhalb der Mindestlast) / Gebührenstaffel |
---|---|---|
Restmüll (z.B. Hausmüll*, hausmüllähnlicher Gewerbemüll*, komplette Fenster) | 225,00 € | 20 € unter 100 kg 25 € bis 110 kg |
Asbestzement** (wird nur von Montag bis Freitag und nur im AEZ Erbenschwang angenommen) | 180,00 € | 20 € unter 100 kg |
Mineralfaserabfälle (KMF) ** | 380,00 € | 40 € unter 100 kg |
Inerte Abfälle („Baustellenabfälle“, z.B. Holzfaserplatten, Gipskartonplatten, Glasbausteine, Gasbetonsteine („Ytong“)) | 140,00 € | 15 € unter 100 kg 20 € bis 140 kg 25 € bis 180 kg |
* Hausmüll kann nur im AEZ Erbenschwang angeliefert werden, nicht an den Wertstoffhöfen.
** Asbestzement wird nur im AEZ Erbenschwang (nur Montag bis Freitag) angenommen.
** Asbestzement und Mineralfaserabfälle werden nur in Spezialsäcken verpackt angenommen.
Verkauf von Spezialsäcken (Verkauf an allen Wertstoffhöfen) | Verkaufspreis pro Stück brutto | Verkaufspreis pro Stück netto | Erläuterungen |
---|---|---|---|
Verpackungssack f. Asbestzement 90 x 90 x 110 cm | 8,33 | 7,00 | (für kleine Platten) |
Verpackungssack f. Asbestzement 260 x 125 x 30 cm | 11,90 | 10,00 | (für Wellplatten) |
Verpackungssack f. Mineralfasern 100 x 150 cm | 3,57 | 3,00 | |
Verpackungssack f. Mineralfasern 140 x 220 cm | 5,95 | 5,00 |
Grundgebühren des Landkreises Weilheim-Schongau ab 1.1.2016
Die Abfallgebühren bestehen aus einer Kombination von festen Grundgebühren und variablen Leistungsgebühren.
Zum Download der Abfallgebührensatzung
Die Grundgebühren (ca. 44 % aller Gebühreneinnahmen) werden als feststehende Beiträge unabhängig von der erzeugten Abfallmenge von allen privaten, öffentlichen und gewerblichen Abfallerzeugern erhoben. Das heisst, jede private Wohneinheit, jede Institution und jeder Betrieb bezahlen eine Grundgebühr. Damit werden zumindest teilweise die Fixkosten gedeckt, die z. B. durch Betrieb und Unterhalt der Entsorgungsanlagen (Wertstoffhöfe, Abfallentsorgungszentrum) oder in der Verwaltung anfallen. Auch die Schadstoffsammlung oder die Altpapiersammlung werden teilweise durch die Grundgebühren finanziert.
Die Höhe der Leistungsgebühren (ca. 56 % des Gebührenaufkommens) kann dagegen durch abfallbewusstes Verhalten gezielt beeinflusst werden. Wenn z. B. bei guter Abfalltrennung eine kleinere Restmülltonne ausreicht oder wegen Eigenkompostierung auf die Biotonne verzichtet wird, verringern sich diese Gebühren.
Weitere Leistungsgebühren werden ebenfalls verursacherbezogen bei der Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung erhoben (s. dort).
Grundgebühren
Grundgebühr | Monatlich | Jährlich |
---|---|---|
Je private Wohneinheit: | 3,50 € | 42,00 € |
Je Gewerbebetrieb, mindestens*: | 8,00 € | 96,00 € |
ermäßigte Gewerbegrundgebühr**: | 3,50 € | 42,00 € |
Landwirtschaftsbetrieb (ab 20 ha): | 2,30 € | 27,60 € |
Landwirtschaftsbetrieb (ab 50 ha): | 3,45 € | 41,40 € |
Ferienwohnung: | 3,00 € | 36,00 € |
Beherbergung: | 4,00 € | 48,00 € |
* Die gewerblichen Grundgebühren werden gestaffelt nach der Größe der umbauten Nutzfläche erhoben und können daher den oben genannten Betrag übersteigen. Die genauen Staffelungen sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt.
Gewerbliche Grundgebühren werden bei allen nicht privaten Wohnzwecken dienenden Nutzflächen, also auch von öffentlichen, kirchlichen Einrichtungen und bei so genannten „Freiberuflern“ erhoben.
** Anfragen und Anträge zur Ermäßigung richten Sie bitte an:
Landratsamt Weilheim-Schongau – Amt für Kommunale Abfallwirtschaft, Pütrichstr. 8 82362 Weilheim, Tel. 0881-681-1388, Fax -2393, E-Mail: abfall@lra-wm.bayern.de
Mülltonnengebühren des Landkreises Weilheim-Schongau ab 1.1.2016
Hier bekommen Sie in Ihrer Gemeinde Restmüll- und Biomülltonnen
Größe und Anzahl der Mülltonnen können Sie nach Ihrem Bedarf frei wählen. Es gibt eine Anschlusspflicht an die Restmülltonne. Eine gemeinschaftliche Nutzung von Mülltonnen ist uneingeschränkt möglich. Die Abfuhren erfolgen in der Regel in 14-tägigem Turnus. Ein ausreichendes Volumen sollte daher auch im Hinblick auf Feiertagsverschiebungen eingeplant werden. Die Beschaffung der Mülltonnen gilt als Meldung zur öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung des Landkreises (nicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt o.ä.).
Alle Tonnen müssen mit vollständig geschlossenem Deckel und gültiger Gebührenkontrollmarke bis 6.00 Uhr früh am jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden.
Zu den Behältergebühren wird zusätzlich eine Grundgebühr erhoben (s. „Grundgebühren des Landkreises…“).
Restmüll-Tonnen | Gebühr monatlich | Gebühr jährlich |
---|---|---|
40 Liter | 2,80 € | 33,60 € |
60 Liter | 4,20 € | 50,40 € |
80 Liter | 5,60 € | 67,20 € |
120 Liter | 8,40 € | 100,80 € |
240 Liter | 16,80 € | 201,60 € |
1100 Liter* | 77,00 € | 924,00 € |
80 Ltr. Restmüllsack | 5,00 € pro Stück | |
Tonnentausch | 10,00 € pro Tausch |
* Die 1100 Ltr. Restmüll-Behälter müssen erst beim Landratsamt beantragt werden.
Sie können wahlweise auch wöchentlich (bei doppelter Gebühr ) abgefahren werden.
Biomüll-Tonnen | Gebühr monatlich | Gebühr jährlich |
---|---|---|
80 Liter | 3,00 € | 36,00 € |
120 Liter | 4,50 € | 54,00 € |
240 Liter | 9,00 € | 108,00 € |
60 Ltr. Biomüllsack | 3,00 € pro Stück | |
Tonnentausch | 10,00 € pro Tausch |
Bei Eigenkompostierung aller anfallenden organischen Abfälle kann auf die Biotonne verzichtet und die Gebühr gespart werden. Eine gemeinschaftliche Nutzung der Biotonne ist ebenfalls möglich.
Entsorgung von „Sperrmüll“ bei Abholung durch die EVA GmbH
Sperrige Abfälle wie beispielsweise Möbel oder Hausrat werden mittlerweile verwertet und zählen nicht mehr als Abfälle zur Beseitigung. Sie werden bei Anlieferung an den Wertstoffhöfen z.B. dem Schrott oder dem Altholz zugeschlagen. Polstermöbel, Matratzen oder Teppiche gelangen in die energetische Verwertung. Die entsprechenden Entsorgungspreise für die einzelnen Materialien finden Sie in der nachfolgenden Entsorgungspreisliste.
Weitere Informationen zum „Sperrmüll“
Eine Abholung sperriger Abfälle ist möglich und kann telefonisch bei der EVA GmbH unter Telefon 08868/1801-80 angefordert werden. Je angefangenen Kubikmeter kostet die Abholung 50,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dazu wird eine genaue Aufstellung der abzuholenden Teile samt den Ausmaßen benötigt. Die Abholung erfolgt dann auf Rechnung meist innerhalb einer Woche. Elektrogeräte werden grundsätzlich nicht abgeholt.
Schadstoffhaltige Abfälle
Annahme nur im Wertstoffhof Weilheim.
Schadstoffe aus privaten Haushalten sind in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Bei der mobilen Schadstoffsammlung (Giftmobil) werden alle Schadstoffe angenommen.
Weitere Informationen zur Schadstoffsammlung
(Stand: 1.1.2021) | Anlieferpreis brutto | Anlieferpreis netto | Einheit | Erläuterungen |
---|---|---|---|---|
Farben, Lacke (flüssig, lösemittelhaltig) | 3,93 | 3,30 |
kg
|
keine Dispersionsfarben
(= Restmüll)! |
Ölhaltige Abfälle | 1,79 | 1,50 |
kg
|
z.B. Lumpen, Behälter, Ölfilter
|
Altöl | 2,98 | 2,50 |
kg
|
bis 5 Liter kostenlos
|
Spraydosen | 8,33 | 7,00 | kg | |
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen | 0,00 | 0,00 | Stück | Kostenlose Annahme wegen Elektroaltgeräte-Gesetz |
Batterien | 0,00 | 0,00 | kg | E-Bike-Akkus werden nicht angenommen! |
Altmedikamente | 0,00 | 0,00 | kg |