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Schadstoffsammlung im Landkreis

Die getrennte Sammlung von Schadstoffen soll dazu beitragen, die Natur zu schützen und den Hausmüll zu entgiften. Auch Wertstoffe, wie z.B. der Biomüll, müssen unbedingt schadstofffrei bleiben. Schadstoffe haben nichts in der Restmüll-, der Biomülltonne, anderen Wertstoffgefäßen oder gar in der Natur zu suchen. Sie müssen einer speziellen Entsorgung zugeführt werden.

logo lightcycleBei lightcycle finden Sie alle Rückgabestellen 
für Energiesparlampen in unserem Landkreis. 

 

Das "Giftmobil"

Das Giftmobil in AktionDie EVA GmbH bietet daher zweimal im Jahr für fast alle Gemeinden eine mobile Schadstoffsammlung mit dem so genannten "Giftmobil" an.
Giftmobil-Termine und Standorte 2012

In Penzberg und Peißenberg hält das Giftmobil viermal im Jahr, darunter in Penzberg an zwei Samstagen. Weilheim wird nicht vom Giftmobil angefahren, da im Wertstoffhof Weilheim das ganze Jahr über Schadstoffe abgegeben werden können.

Beim Giftmobil können Sie kostenlos schadstoffhaltige Abfälle abgeben. Da die Ladekapazitäten begrenzt sind, werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Das Betriebspersonal entscheidet letztlich über die Annahme.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich nur die tatsächliche Anliefermenge berücksichtigen und die Herkunft der Abfälle - z.B. von mehreren Nachbarn - nicht berücksichtigen können.

Das Personal nimmt Schadstoffe entgegenWichtig ist, dass die Schadstoffe in geschlossenen Behältern, möglichst in Originalverpackung und unvermischt abgegeben werden. Es darf nämlich nichts umgefüllt werden.

Stellen Sie zur Sicherheit Ihre schadstoffhaltigen Abfälle niemals einfach unbeaufsichtigt ab, sondern übergeben Sie sie nur direkt dem Personal beim Giftmobil! Sie könnten sonst womöglich Kinder in Gefahr bringen.

OKDiese Schadstoffe werden beim Giftmobil in
haushaltsüblichen Mengen angenommen:

  • Altmedikamente (am besten ohne Schachteln), alkohol- oder lösemittelhaltige Kosmetika
  • lösemittelhaltige Farben und Lacke (nur flüssig)
  • Gerätebatterien, Akkus
  • max. 2 Stück Autobatterien je Anlieferer
  • max. 5 Stück Weidezaunbatterien je Anlieferer
  • ölhaltige Leergebinde, Ölfilter, Öllumpen
  • max. 5 l Altöl je Anlieferer
  • teilentleerte Spraydosen
  • Pflanzenschutzmittel, Düngemittelreste, Chemikalien
  • Fotochemikalien, Säuren, Laugen, scharfe Reinigungsmittel, Polituren, Holzschutzmittel, Beizen, etc.
  • Quecksilber (Thermometer, Knopfzellen), Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Kleinkondensatoren

Diese Abfälle werden beim Giftmobil
nicht angenommen:

  • eingetrocknete Farben, Lacke  Restmüll
  • Wand-/Dispersionsfarben (weil lösemittelfrei) Restmüll
  • gewerblicher Problemmüll stationäre Sammelstelle
  • Tierkadaver Konfiskatabfuhr
  • Altreifen Reifenhändler
  • Munition, Spreng- und Feuerwerkskörper Abfallberatung fragen
  • Feuerlöscher Abfallberatung fragen, Händler (Gelbe Seiten)
  • Eternit, Asbest Abfallberatung fragen
  • Elektrogeräte Recyclinghof


Stationäre Sammelstelle

Wer es nicht zum Giftmobil schafft: Es gibt zusätzlich im Wertstoffhof Weilheim eine stationäre Schadstoffsammelstelle, wo Sie das ganze Jahr auch größere Mengen schadstoffhaltiger Abfälle abgeben können. Die Abgabe haushaltsüblicher Mengen ist auch an dieser Sammelstelle kostenlos.


Schadstoffe aus Gewerbebetrieben

Gewerbebetriebe müssen ihre schadstoffhaltigen Abfälle in der Regel an der stationären Sammelstelle anliefern. Die Abgabe insbesondere gewerbespezifischer Abfälle ist kostenpflichtig. Die Annahmepreise teilt Ihnen die Abfallberatung der EVA GmbH gerne mit.


Noch einige Hinweise

Leere Altöl-Behälter und andere leere Gebinde mit schädlichen Restinhalten gehören zur Schadstoffsammlung.

Leere Farbdosen aus Blech können in die Dosencontainer geworfen werden. Leere Farbkübel aus Kunststoff mit dem Grünen Punkt können pinselrein in den Gelben Sack geworfen werden.

Leere Spraydosen können Sie in die Dosencontainer werfen.

Nutzen Sie bitte die Rückgabemöglichkeiten für Altöl beim Handel. Beim Kauf von Öl können Sie die gleiche Menge Altöl kostenlos im Geschäft zurückgeben. Bewahren Sie daher Ihren Einkaufsbon auf.

Auch die Batterieverordnung verpflichtet jeden Händler, kostenlos die verbrauchten Batterien zurückzunehmen, die er im Sortiment führt. Das gilt auch für KfZ- und Weidezaunbatterien.