
Die EVA GmbH setzt die Preise für die Entsorgung von Wertstoffen entsprechend der jeweiligen Verwertungs-marktlage fest. Diese Preise werden bei Anlieferung in den Wertstoffhöfen oder im Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Erbenschwang berechnet.
Kartenzahlung per EC-Karte oder Kreditkarte ist nicht möglich.
Beträge bis € 50,- sollen bar bezahlt werden; bei Rechnungsstellung unter € 50,- wird eine Bearbeitungspauschale von € 2,50 zzgl. MWSt. erhoben.
Es wird grundsätzlich nur jeweils nach der tatsächlichen Anliefermenge und nicht je Abfallerzeuger (z. B. mehrere Nachbarn) abgerechnet. Öffnungszeiten und Wegbeschreibungen unserer Wertstoffhöfe finden Sie unter Wertstoffhöfe.
Die Annahme schadstoffhaltiger Abfälle privater Herkunft ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass prinzipiell jeweils nach der tatsächlichen Anliefermenge und nicht je Abfallerzeuger abgerechnet wird. Kostenlos werden auch Kerzenwachs, Kork, CD’s und Tonerkartuschen angenommen. Zur Entsorgung anderer als der in der Tabelle genannten Abfälle (z. B. Nachtspeicheröfen, Wurzelstöcke, Eisenbahnschwellen, Palisadenzäune) fragen Sie bitte bei der EVA GmbH nach.
Abfälle zur Verwertung |
Anlieferpreis brutto |
Anlieferpreis netto |
Einheit |
Mindest- betrag |
Erläuterungen |
Verwertung (energetisch) |
160,65 |
135,00 |
Tonne |
5 € unter 50 kg |
Sperrmüll, Kunststoffe, Fensterholz, Wandfarben, kleine Mengen Dachpappe od. schadstoffh. Hölzer |
| Altholz |
77,35
|
65,00 |
Tonne |
5 € unter 75 kg |
z. B. Holzmöbel, Furnierholz |
| Bauschutt |
35,70 |
30,00 |
Tonne |
5 € unter 140 kg |
Beton, Ziegel, Dachziegel, Keramik, Porzellan, Ton
|
| Flachglas |
60,69 |
51,00 |
Tonne |
5 € unter 85 kg |
Fenster-, Spiegelglas, kein Solarglas
|
| Baustellenabfälle |
120,00 |
|
Tonne |
5 € unter 50 kg |
Inerte Abfälle (= direkt ablagerungsfähig) z. B. Rigips, Heraklith, Glasbausteine |
| Gartenabfälle |
59,50 |
50,00 |
Tonne |
|
Abrechnung der Gesamt- menge bei Anlieferung von mehr als 200 kg (keine Freimenge!) Bis 200 kg Kleinmenge 1x täglich kostenlos! |
Biomüll (z.B. organische Küchenabfälle) |
127,33 |
107,00 |
Tonne |
5 € unter 50 kg |
Annahme nur im AEZ (nur Mo - Fr) |
PKW-Reifen (ohne Felge) |
1,79 |
1,50 |
Stück |
|
Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen |
PKW-Reifen (mit Felge) |
2,98 |
2,50 |
Stück |
|
Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen |
| Altpapier |
0,00 |
0,00 |
|
|
Zeitungen, Papier, Pappe, Kartons |
| Metalle |
0,00 |
0,00 |
|
|
Schrott, Nicht-Eisenmetalle |
Verpackungen mit Grünem Punkt |
0,00 |
0,00 |
|
|
„Gelbe Säcke“ |
Elektroaltgeräte priv. Haushalte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen bzw. nach Art und Menge vergleichbare Geräte anderer Herkunftsbereiche |
0,00 |
0,00 |
|
|
Keine ortsfesten Anlagen, wie z.B. Nachtspeicher- Heizgeräte, Heizungs- oder Warmwasser- Anlagen; keine nur gewerblich nutzbaren Geräte |
Zur Entsorgung anderer Abfälle (z. B. Nachtspeicheröfen, Wurzelstöcke, Eisenbahnschwellen, Palisadenzäune) fragen Sie bitte direkt bei der EVA GmbH nach.
Beträge bis € 50,- sollen bar bezahlt werden!
| Abfallart |
Gebühr für 1000 kg |
Mindestgebühr/ Gebührenstaffel |
Restmüll 1 (z.B. Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbemüll, Baustellenabfälle, Mineralfaserabfälle*) |
205,00 € |
10 € unter 50 kg 15 € bis 70 kg 20 € bis 100 kg 25 € bis 120 kg |
Asbestzement* (wird nur von Montag bis Freitag nur im AEZ Erbenschwang angenommen) |
150,00 € |
5 € unter 50 kg |
Inerte Abfälle (= direkt ablagerungsfähig, z. B. Heraklith, Rigips, Glasbausteine) |
120,00 € |
5 € unter 50 kg 10 € bis 80 kg 15 € bis 120 kg 20 € bis 160 kg 25 € bis 200 kg |
1 Restmüll (Hausmüll) kann nur im AEZ Erbenschwang angeliefert werden – Baustellenabfälle auch an den Wertstoffhöfen.
* Asbestzement wird nur im AEZ Erbenschwang (nur Montag bis Freitag) angenommen. Sonst werden inerte Abfälle auch an den Wertstoffhöfen angenommen.
* Asbestzement und Mineralfaserabfälle werden nur in Spezialsäcken verpackt angenommen.
Verkauf von Spezialsäcken (Verkauf an allen Wertstoffhöfen) |
Verkaufspreis pro Stück brutto |
Verkaufspreis pro Stück netto |
Erläuterungen |
Verpackungssack f. Asbestzement 90 x 90 x 110 cm |
8,33 |
7,00 |
(für kleine Platten) |
Verpackungssack f. Asbestzement 260 x 125 x 30 cm |
11,90 |
10,00 |
(für Wellplatten) |
Verpackungssack f. Mineralfasern 100 x 150 cm |
3,57 |
3,00 |
|
Verpackungssack f. Mineralfasern 150 x 220 cm |
5,95 |
5,00 |
|
Die Abfallgebühren bestehen aus einer Kombination von festen Grund- und variablen Leistungsgebühren.
zum Download der Abfallgebührensatzung
Die Grundgebühren (ca. 44 % aller Gebühreneinnahmen) werden als feststehende Beiträge unabhängig von der erzeugten Abfallmenge von allen privaten, öffentlichen und gewerblichen Abfallerzeugern erhoben. Mit ihnen werden zumindest teilweise die Fixkosten gedeckt, die z. B. durch Betrieb und Unterhalt der Entsorgungsanlagen oder in der Verwaltung anfallen.
Die Höhe der Leistungsgebühren (ca. 56 % des Gebührenaufkommens) kann dagegen durch abfallbewusstes Verhalten gezielt beeinflusst werden. Wenn z. B. bei guter Abfalltrennung eine kleinere Restmülltonne ausreicht oder wegen Eigenkompostierung auf die Biotonne verzichtet wird, verringern sich diese Gebühren.
Weitere Leistungsgebühren werden ebenfalls verursacherbezogen bei der Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung erhoben.
Grundgebühren
| Grundgebühr |
Monatlich |
Jährlich |
| Je private Wohneinheit: |
3,70 € |
44,40 € |
| Je Gewerbebetrieb, mindestens*: |
8,40 € |
100,80 € |
| ermäßigte Gewerbegrundgebühr**: |
3,70 € |
44,40 € |
| Landwirtschaftsbetrieb (ab 20 ha): |
2,30 € |
27,60 € |
| Landwirtschaftsbetrieb (ab 50 ha): |
3,45 € |
41,40 € |
| Ferienwohnung: |
3,00 € |
36,00 € |
| Beherbergung: |
4,20 € |
50,40 € |
* Die gewerblichen Grundgebühren werden gestaffelt nach der Größe der umbauten Nutzfläche erhoben und können daher den oben genannten Betrag übersteigen. Die genauen Staffelungen sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt.
Gewerbliche Grundgebühren werden bei allen nicht privaten Wohnzwecken dienenden Nutzflächen, also auch von öffentlichen, kirchlichen Einrichtungen und bei so genannten „Freiberuflern“ erhoben.
** Anfragen und Anträge zur Ermäßigung richten Sie bitte an:
Landratsamt Weilheim-Schongau - Amt für Kommunale Abfallwirtschaft, Pütrichstr. 8 82362 Weilheim, Tel. 0881-681-1388, Fax -2393, E-Mail:
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Hier bekommen Sie in Ihrer Gemeinde Restmüll- und Biomülltonnen
Hinweise zur Abfalltrennung
Allgemeine Hinweise zur Müllabfuhr
Größe und Anzahl der Mülltonnen können Sie nach Ihrem Bedarf frei wählen. Eine gemeinschaftliche Nutzung von Mülltonnen ist uneingeschränkt möglich. Die Abfuhren erfolgen in der Regel in 14-tägigem Turnus. Ein ausreichendes Volumen sollte daher auch im Hinblick auf Feiertagsverschiebungen eingeplant werden.
Alle Tonnen müssen mit geschlossenem Deckel und gültiger Gebührenkontrollmarke bis 6.00 Uhr früh am jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden.
| Restmüll-Tonnen |
Gebühr monatlich |
Gebühr jährlich |
| 40 Liter |
3,00 € |
36,00 € |
| 60 Liter |
4,50 € |
54,00 € |
| 80 Liter |
6,00 € |
72,00 € |
| 120 Liter |
9,00 € |
108,00 € |
| 240 Liter |
18,00 € |
216,00 € |
| 1100 Liter* |
82,50 € |
990,00 € |
| 80 Ltr. Restmüllsack |
5,00 € pro Stück |
| Tonnentausch |
10,00 € pro Tausch |
* Die 1100 Ltr. Restmüll-Behälter müssen erst beim Landratsamt beantragt werden.
Sie können wahlweise auch wöchentlich (verdoppelte Gebühr ) abgefahren werden.
| Biomüll-Tonnen |
Gebühr monatlich |
Gebühr jährlich |
| 80 Liter |
3,20 € |
38,40 € |
| 120 Liter |
4,80 € |
57,60 € |
| 240 Liter |
9,60 € |
115,20 € |
| 60 Ltr. Biomüllsack |
3,00 € pro Stück |
| Tonnentausch |
10,00 € pro Tausch |
Bei Eigenkompostierung aller anfallenden organischen Abfälle kann auf die Biotonne verzichtet und die Gebühr gespart werden. Eine gemeinschaftliche Nutzung der Biotonne ist ebenfalls möglich.
Sperrige Abfälle wie beispielsweise Möbel oder Hausrat werden mittlerweile verwertet und zählen nicht mehr als Abfälle zur Beseitigung. Sie werden bei Anlieferung an den Wertstoffhöfen z.B. dem Schrott oder dem Altholz zugeschlagen. Polstermöbel, Matratzen oder Teppiche gelangen in die energetische Verwertung. Die entsprechenden Entsorgungspreise für die einzelnen Materialien finden Sie in der nachfolgenden Entsorgungspreisliste.
Weitere Informationen zum "Sperrmüll"
Eine Abholung sperriger Abfälle ist möglich und kann telefonisch bei der EVA GmbH unter Telefon 08868/1801-80 angefordert werden. Je angefangenen Kubikmeter kostet die Abholung 47,60 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dazu wird eine genaue Aufstellung der abzuholenden Teile samt den Ausmaßen benötigt. Die Abholung erfolgt dann auf Rechnung meist innerhalb einer Woche. Elektrogeräte werden grundsätzlich nicht abgeholt.
Annahme nur im Wrtstoffhof Weilheim.
Schadstoffe aus privaten Haushalten sind in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Weitere Informationen zur Schadstoffsammlung
| (Stand: 1.1.2008) |
Anlieferpreis brutto |
Anlieferpreis netto |
Einheit |
Erläuterungen |
| Farben, Lacke (flüssig, lösemittelhaltig) |
1,49 |
1,25 |
kg
|
keine Dispersionsfarben (= Restmüll)!
|
| Metall-Lackgebinde |
0,90 |
0,75 |
kg
|
leere Gebinde
|
| Ölhaltige Abfälle |
0,60 |
0,50 |
kg
|
z.B. Lumpen, Behälter, Ölfilter
|
| Altöl |
0,30 |
0,25 |
kg
|
bis 5 Liter kostenlos
|
| Chemikalien |
2,98 |
2,50 |
kg
|
Annahme nur in Weilheim!
|
Säuren, Laugen, Reiniger, Pestizide, Dünger |
2,38 |
2,00 |
kg
|
Annahme nur in Weilheim!
|
| Kühl-, Bremsflüssigkeit, Fotochemikalien |
0,71 |
0,60 |
kg
|
Annahme nur in Weilheim!
|
| Halogenfreie Lösemittel |
1,36 |
1,14 |
kg
|
Annahme nur in Weilheim!
|
| Halogenierte Lösemittel |
1,64 |
1,38 |
kg
|
Annahme nur in Weilheim!
|
| Kleinkondensatoren |
5,13 |
4,31 |
kg
|
Annahme nur in Weilheim!
|
| Quecksilber |
23,04 |
19,36 |
kg
|
Annahme nur in Weilheim!
|
| Spraydosen |
2,57 |
2,16 |
kg
|
|
| Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen |
0,00 |
0,00 |
Stück
|
Kostenlose Annahme wegen Elektroaltgeräte-Gesetz
|
| Batterien, Medikamente |
0,00 |
0,00 |
kg
|
|
| Speise- und Fritierfette |
0,14 |
0,12 |
kg
|
Nicht in Glasbehältnissen anliefern
|
Nur Problemabfälle aus Haushalten, die die haushaltsübliche Menge von 10 kg/Stoff/Jahr überschreiten, sind kostenpflichtig.
Die bestehenden Vorschriften über die Lagerung, den Transport und die Entsorgung wurden vom Anlieferer beachtet. Bei Zweifeln über die Richtigkeit der Angaben kann die Annahme verweigert werden. Betriebe mit einer jährlichen Gesamtmenge von über 2000 kg schadstoffhaltiger Abfälle sind selbst nachweis- und entsorgungspflichtig.