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Übervolle Mülltonnen werden nicht entleert

Seit Mitte Januar ist die Müllabfuhrfirma angewiesen, nur noch Mülltonnen zu entleeren, deren Deckel vollständig (!) geschlossen ist. Nach Möglichkeit werden übervolle Mülltonnen vorab beanstandet; es besteht jedoch kein Anspruch auf diese "Vorwarnung".

So nichtDie übervollen Mülltonnen werden nicht nachgefahren, und die betroffenen Bürger oder Betriebe sind angehalten, sich Restmüllsäcke für den nicht abgefahrenen Müll zu kaufen bzw. sich eine angemessen große Mülltonne zu beschaffen.

Wir haben im Dezember 2010 in unserer Zeitung EVAinfo darüber berichtet, dass überfüllte Mülltonnen künftig nicht mehr entleert werden.
Die Bereitstellung einer Mülltonne, deren Deckel sich nicht mehr schließen lässt, ist nicht über die auf das Tonnenvolumen bezogene Gebühr gedeckt.

Die Abfallwirtschaftssatzung schreibt in § 15 vor: "... Die Anschlusspflichtigen haben dem Landkreis oder einer von ihm bestimmten Stelle Art, Größe und Zahl der benötigten Restmüllbehältnisse oder der benötigten Biomüllbehältnisse zu melden, die die anfallenden Müllmengen unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit und einer angemessenen Reserve ordnungsgemäß aufnehmen können."