Tipps zur Gartenabfallentsorgung
Für die Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen im Landkreis Weilheim-Schongau stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Wertstoffhöfe
An allen Wertstoffhöfen können Sie das ganze Jahr über Grünabfälle anliefern. 1 Anlieferung bis zu 200 kg pro Tag ist kostenlos.
Anliefermengen von mehr als 200 kg werden vollständig (keine Freimenge!) als Gesamtmenge nach dem regulären Anlieferpreis abgerechnet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich nur nach der tatsächlichen Anliefermenge abrechnen und die Herkunft der Abfälle – z.B. von mehreren Nachbarn – nicht berücksichtigen können.
Grüngut-Sammelstellen
Die EVA GmbH hat im Landkreis seit 2006 fünf dezentrale Grüngut-Sammelstellen eingerichtet, die von Frühjahr bis Herbst geöffnet sind. Sie befinden sich in Iffeldorf, Bernried, Huglfing, Peiting und Steingaden. Genaue Informationen zu den Annahmebedingungen und den Öffnungszeiten finden Sie unter Wertstoffhöfe/Grüngutsammelstellen.
In der Grüngut-Sammelstelle Iffeldorf gelten die gleichen Annahmebedingungen und -preise wie bei den Wertstoffhöfen (s.o.).
In den Grüngut-Sammelstellen Bernried, Huglfing, Peiting und Steingaden werden nur Kleinmengen bis maximal 2 Kubikmeter Grüngut je Anlieferer und Öffnungstag kostenlos angenommen. Bei Anlieferung größerer, kostenpflichtiger Mengen wird auf die Wertstoffhöfe oder auf Iffeldorf verwiesen.
Grasschnitt-Sammelstellen Wielenbach und Wessobrunn (Biogas-Anlagen)
Die Besonderheit dieser Sammelstellen: Es wird nur Grasschnitt (frisch, kurz geschnitten) angenommen, der dann in die unmittelbar daneben liegenden Biogasanlagen eingegeben wird. Holzige Gartenabfälle – also Hecken-, Strauch- und Baumschnitt – sind für Biogasanlagen ungeeignet, da sie Cellulose und Lignocellulose enthalten, die unter anaeroben Bedingungen nur schwer oder gar nicht abbaubar sind. Grasschnitt-Sammelstellen
Kompostplatz Pähl
Die EVA GmbH hat mit der Oberland Kommunaldienste AG, dem Betreiber des Kompostplatzes Pähl, eine Vereinbarung getroffen: Privatbürger und Kommunen des Landkreises Weilheim-Schongau können den Kompostplatz in Pähl für kostenlose Anlieferungen für Grüngut-Kleinmengen bis 2 m³ nutzen. Gewerbliche Anlieferungen und alle Anlieferungen über 2 m³ fallen nicht unter diese Vereinbarung. Sie werden von der Oberland Kommunaldienste AG in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit abgerechnet.
Eigenkompostierung
Die einfachste Art, Garten- und Küchenabfälle zu entsorgen, ist natürlich ein eigener Komposthaufen. Wir haben eine Fibel mit allen wichtigen Regeln und wissenswerten Details zur Eigenkompostierung zusammengestellt, die Sie hier herunterladen können.
Download Fibel zur Eigenkompostierung (74 kB)
Kostenpflichtige Abholung von sperrigen Gartenabfällen im Herbst
Für die Bürger, die insbesondere sperrige, lange Gartenabfälle wie z. B. Baumschnitt nicht selbst transportieren können, bietet die EVA GmbH im Herbst eine kostenpflichtige Abholung an. Bis zum 15. Oktober des Jahres kann sie bei der EVA GmbH in Auftrag gegeben werden. Die Abholung kostet etwa 20 Euro inkl. Mehrwertsteuer und erfolgt Ende Oktober / Anfang November; der genaue Termin wird mitgeteilt.
Abgeholt werden bis zu 3 cbm gebündelter Baum- oder Strauchschnitt. Die Bündel dürfen maximal 1,5 m lang sein und maximal 25 kg wiegen. Gras, Laub, Blumen, Bioabfälle, Erden, Wurzelstöcke oder andere kleinteilige Gartenabfälle werden nicht abgeholt, weil sie auch über die Biotonne entsorgt werden können.
Die kostenlose, landkreisweite Abholung der Gartenabfälle fand zuletzt 2010 statt, da die Sammlung in den Vorjahren immer weniger in Anspruch genommen wurde. Ganz überwiegend werden Gartenabfälle von den Bürgern selbst an den Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen angeliefert.





