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  Schadstoffsammlung mit dem Giftmobil vom 20. bis 28. September 2010
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Schadstoffsammlung im Landkreis WM-SOG

 
Recyclinghöfe   Giftmobil-Termine
 
Die getrennte Sammlung von Schadstoffen soll dazu beitragen, die Natur zu schützen und den Hausmüll zu entgiften. Auch Wertstoffe, wie z.B. der Biomüll, müssen unbedingt schadstofffrei bleiben. Schadstoffe haben nichts in der Restmüll-, der Biomülltonne, anderen Wertstoffgefäßen oder gar in der Natur zu suchen. Sie müssen einer speziellen Entsorgung zugeführt werden.
 
Großes Bild - Giftmobil in Aktion
Giftmobil in Aktion

Die EVA GmbH bietet daher zweimal im Jahr für fast alle Gemeinden eine mobile Schadstoffsammlung mit dem so genannten "Giftmobil" an. Die Standorte und Termine sind hier alphabetisch aufgelistet.
In Penzberg und Peißenberg hält das Giftmobil viermal im Jahr, darunter an zwei Samstagen. Weilheim wird nicht vom Giftmobil angefahren, da im Recyclinghof Weilheim das ganze Jahr über Schadstoffe abgegeben werden können.

Beim Giftmobil können Sie kostenlos schadstoffhaltige Abfälle abgeben. Da die Ladekapazitäten begrenzt sind, werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Das Betriebspersonal entscheidet letztlich über die Annahme.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich nur die tatsächliche Anliefermenge berücksichtigen und die Herkunft der Abfälle - z.B. von mehreren Nachbarn - nicht berücksichtigen können.

Großes Bild -

Wichtig ist, dass die Schadstoffe in geschlossenen Behältern, möglichst in Originalverpackung und unvermischt abgegeben werden. Es darf nämlich nichts umgefüllt werden.

Stellen Sie zur Sicherheit Ihre schadstoffhaltigen Abfälle niemals einfach unbeaufsichtigt ab, sondern übergeben Sie sie nur direkt dem Personal beim Giftmobil! Sie könnten sonst womöglich Kinder in Gefahr bringen.

 
Diese Schadstoffe werden beim Giftmobil
in haushaltsüblichen Mengen angenommen:
   
 

Altmedikamente (am besten ohne Schachteln),
alkohol- oder lösemittelhaltige Kosmetika
lösemittelhaltige Farben und Lacke (nur flüssig)
Gerätebatterien, Akkus
max. 2 Stück Autobatterien je Anlieferer
• max. 5 Stück
Weidezaunbatterien je Anlieferer
ölhaltige Leergebinde, Ölfilter, Öllumpen
• max. 5 l
Altöl je Anlieferer
teilentleerte Spraydosen
Pflanzenschutzmittel, Düngemittelreste, Chemikalien
Fotochemikalien, Säuren, Laugen, scharfe Reinigungsmittel, Polituren, Holzschutzmittel, Beizen, etc.
Quecksilber (Thermometer, Knopfzellen), Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Kleinkondensatoren

 
Nicht angenommen werden:
 

eingetrocknete Farben, Lacke

Restmüll

Wand-/Dispersionsfarben (weil lösemittelfrei)

Restmüll

gewerblicher Problemmüll

stationäre Sammelstelle

Tierkadaver

Konfiskatabfuhr

Altreifen

Reifenhändler

Munition, Spreng- und Feuerwerkskörper

Abfallberatung fragen

Feuerlöscher

Abfallberatung fragen,
Händler (Gelbe Seiten)

Eternit, Asbest

Abfallberatung fragen

Elektrogeräte

Recyclinghof
 

Stationäre Sammelstellen

Wer es nicht zum Giftmobil schafft: Es gibt zusätzlich im Recyclinghof in Weilheim eine stationäre Schadstoffsammelstelle, wo Sie das ganze Jahr auch größere Mengen schadstoffhaltiger Abfälle abgeben können. Die Abgabe haushaltsüblicher Mengen ist auch an dieser Sammelstelle kostenlos.

 
Schadstoffe aus Gewerbebetrieben:
Gewerbebetriebe müssen ihre schadstoffhaltigen Abfälle in der Regel der Regel an der stationären Sammelstelle anliefern. Die Abgabe insbesondere gewerbespezifischer Abfälle ist kostenpflichtig. Die Annahmepreise teilt Ihnen die Abfallberatung der EVA GmbH gerne mit.
 

Noch einige Hinweise:

  • Leere Altöl-Behälter und andere leere Gebinde mit schädlichen Restinhalten gehören zur Schadstoffsammlung.
  • Leere Farbdosen aus Blech können in die Dosencontainer geworfen werden. Leere Farbkübel aus Kunststoff mit dem Grünen Punkt können pinselrein in den Gelben Sack geworfen werden.
  • Leere Spraydosen können Sie in die Dosencontainer werfen.
  • Nutzen Sie bitte die Rückgabemöglichkeiten für Altöl beim Handel. Beim Kauf von Öl können Sie die gleiche Menge Altöl kostenlos im Geschäft zurückgeben. Bewahren Sie daher Ihren Einkaufsbon auf.
  • Auch die Batterieverordnung verpflichtet jeden Händler, kostenlos die verbrauchten Batterien zurückzunehmen, die er im Sortiment führt. Das gilt auch für KfZ- und Weidezaunbatterien.
 
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Haben Sie Fragen? Die Abfallberatung hilft Ihnen gern weiter.
 
 
 
   
   
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