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Abfalltrennung Restmülltonne

 
 

Graue Restmülltonne
(14-tägige Leerung)

 

Biotonne
 

Altpapier
 

Gelber Sack
 

Restmülltonne

In die Restmülltonne gehören nicht verwertbare Abfälle oder stark verschmutzte Wertstoffe, z.B.: Hygieneabfälle, Q-Tips/Ohrenstäbchen, Windeln, Kleintierstreu, Holzasche, Zigarettenreste, Kehricht, Staubsaugerbeutel, alte Stifte, Glühbirnen, Porzellan, Keramik, wasserfeste Papiere, Thermofaxpapier, gewachste Papiere, Tapeten, Fotos, Negative, Cassetten, alte Schuhe, Lumpen, Stoffreste, alte Textilien, Nylonstrümpfe, Socken, verdorbene und noch verpackte Lebensmittel, stark verschmutzte Verpackungen, Spritzen (nur in durchstich-sicheren Behältern), kaputte Brillen.
Für Wertstoffe, wie z.B. Kunststoffe, Porzellan, Keramik, Glas oder Bauschutt, die nur in ganz kleinen Mengen anfallen, lohnt sich eine Fahrt zum Recyclinghof oft nicht, da durch den Benzinverbrauch der ökologische Vorteil der Verwertung nicht mehr gegeben ist. Daher sollten solche Wertstoffe in kleinen Mengen auch in die Restmülltonnen geworfen werden.
Bei alten Textilien beachten Sie bitte, dass sich für die caritative Sammlung, die die EVA GmbH zusammen mit der Aktion Hoffnung durchführt, nur wirklich einwandfreie Altkleider und Schuhe eignen. Alles andere werfen Sie bitte in die Restmülltonne.
 

Verfügbare Größen: 40, 60, 80, 120, 240 Liter. Die Tonnengröße kann nach Bedarf frei gewählt werden. Bei normaler Abfalltrennung rechnen wir, dass pro Person und Woche etwa 7,5 Liter Restmüll anfallen; das macht bei 14-tägiger Abfuhr ca. 15 Liter Restmüll pro Person, die als Tonnenvolumen eingeplant werden können.
Eine gemeinschaftliche Nutzung der Mülltonnen ist uneingeschränkt möglich. Die Tonnen müssen aber mit geschlossenem Deckel und gültiger Kontrollmarke (viereckig, blau) bis um 6.00 Uhr zur Abfuhr am Grundstück bereitgestellt werden.

 

Sollte die Tonne ausnahmsweise nicht ausreichen, gibt es einen speziellen Restmüllsack (80 Liter), der zur Restmüllabfuhr bereitgestellt werden darf. Der Sack wird in der Regel bei den Gemeinde-Verwaltungen gegen eine Gebühr verkauft, die die Müllabfuhr beinhaltet. Die Gemeinde-Verwaltungen geben in der Regel auch die Mülltonnen aus. Andere handelsübliche Abfallsäcke werden von der Müllabfuhr nicht mitgenommen.
Auf Antrag beim Landratsamt können auch 1100 Liter Restmüll-Behälter genutzt werden. Sie können wahlweise bei doppelter Gebühr auch wöchentlich abgefahren werden.

Welche Gebühren Sie für die Restmülltonnen entrichten müssen, erfahren Sie unter Preise/Gebühren. Die Abfuhrtermine sind auf den Abfuhrkalendern eingetragen.

Das gehört nicht in die Restmülltonne:
Saubere Wertstoffe, wie z.B. Verpackungen mit dem Grünen Punkt, sollten in die entsprechenden Behälter (Gelber Sack, Glas- und Dosencontainer, Grauer Sack) geworfen werden. Schließlich haben Sie beim Einkauf der Produkte schon für die Entsorgung der Verpackungen mitbezahlt.
Organische Abfälle gehören in die Biotonne oder auf den Komposthaufen.
Schadstoffe aller Art wie beispielsweise Batterien, Spraydosen, lösemittelhaltige Farben oder Kosmetika gehö-ren zur Schadstoffsammlung und auf keinen Fall in die Restmülltonne.
Kleinelektrogeräte können kostenlos an den Recyclinghöfen abgegeben werden und gehören nicht in die Restmülltonne.

 
Spezial >>> Informationen über die Restmüll-Behandlungsanlage (PDF)
 
 

Allgemeine Informationen zur Müllabfuhr

finden Sie hier...

 

Abfalltrennung im Landkreis Weilheim-Schongau

Download Infoblatt (PDF)

 
 
 
   
   
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