In die Restmülltonne gehören nicht verwertbare
Abfälle oder stark verschmutzte Wertstoffe, z.B.:
Hygieneabfälle, Q-Tips/Ohrenstäbchen, Windeln,
Kleintierstreu, Holzasche, Zigarettenreste, Kehricht,
Staubsaugerbeutel, alte Stifte, Glühbirnen, Porzellan,
Keramik, wasserfeste Papiere, Thermofaxpapier, gewachste
Papiere, Tapeten, Fotos, Negative, Cassetten, alte Schuhe,
Lumpen, Stoffreste, alte Textilien, Nylonstrümpfe,
Socken, verdorbene und noch verpackte Lebensmittel, stark
verschmutzte Verpackungen, Spritzen (nur in durchstich-sicheren
Behältern), kaputte Brillen. Für Wertstoffe,
wie z.B. Kunststoffe, Porzellan, Keramik, Glas oder Bauschutt,
die nur in ganz kleinen Mengen anfallen, lohnt sich eine
Fahrt zum Recyclinghof oft nicht, da durch den Benzinverbrauch
der ökologische Vorteil der Verwertung nicht mehr
gegeben ist. Daher sollten solche Wertstoffe in kleinen
Mengen auch in die Restmülltonnen geworfen werden.
Bei alten Textilien beachten Sie bitte, dass sich
für die caritative Sammlung, die die EVA GmbH zusammen
mit der Aktion Hoffnung durchführt, nur wirklich
einwandfreie Altkleider und Schuhe eignen. Alles andere
werfen Sie bitte in die Restmülltonne.
Verfügbare Größen:
40, 60, 80, 120, 240 Liter. Die Tonnengröße
kann nach Bedarf frei gewählt werden. Bei normaler Abfalltrennung
rechnen wir, dass pro Person und Woche etwa 7,5 Liter Restmüll
anfallen; das macht bei 14-tägiger Abfuhr ca. 15 Liter
Restmüll pro Person, die als Tonnenvolumen eingeplant
werden können.
Eine gemeinschaftliche Nutzung der Mülltonnen ist uneingeschränkt
möglich. Die Tonnen müssen aber mit geschlossenem
Deckel und gültiger Kontrollmarke (viereckig, blau) bis
um 6.00 Uhr zur Abfuhr am Grundstück bereitgestellt
werden.
Sollte die Tonne ausnahmsweise
nicht ausreichen, gibt es einen speziellen Restmüllsack
(80 Liter), der zur Restmüllabfuhr bereitgestellt werden darf. Der
Sack wird in der Regel bei den Gemeinde-Verwaltungen gegen eine Gebühr
verkauft, die die Müllabfuhr beinhaltet. Die Gemeinde-Verwaltungen
geben in der Regel auch die Mülltonnen aus.
Andere handelsübliche Abfallsäcke werden von der Müllabfuhr
nicht mitgenommen.
Auf Antrag beim Landratsamt können auch
1100 Liter Restmüll-Behälter genutzt werden. Sie können
wahlweise bei doppelter Gebühr auch wöchentlich abgefahren werden.
Welche Gebühren Sie für die Restmülltonnen entrichten
müssen, erfahren Sie unter Preise/Gebühren.
Die Abfuhrtermine sind auf den Abfuhrkalendern
eingetragen.
Das gehört nicht in die Restmülltonne:
Saubere Wertstoffe, wie z.B. Verpackungen mit dem Grünen Punkt, sollten
in die entsprechenden Behälter (Gelber Sack, Glas- und Dosencontainer,
Grauer Sack) geworfen werden. Schließlich haben Sie beim Einkauf
der Produkte schon für die Entsorgung der Verpackungen mitbezahlt.
Organische Abfälle gehören in die Biotonne oder auf den Komposthaufen.
Schadstoffe aller Art wie beispielsweise Batterien, Spraydosen, lösemittelhaltige
Farben oder Kosmetika gehö-ren zur Schadstoffsammlung und auf keinen
Fall in die Restmülltonne.
Kleinelektrogeräte können kostenlos an den Recyclinghöfen
abgegeben werden und gehören nicht in die Restmülltonne.