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| Restmüll-Abfuhr | In unserem Landkreis sind zwei
Abfuhrfirmen von der EVA GmbH mit der Leerung der Restmüll- und
Biomülltonnen beauftragt. Eine dritte Firma wird ab 2007 für die Abholung der Gelben Säcke zuständig sein. Die Grauen Säcke bzw.
das Altpapier werden dagegen von örtlichen Vereinen im Auftrag
der EVA GmbH geholt.
Im Altlandkreis Schongau sowie im Gebiet nördlich von Weilheim entleert
die Firma Alco-Süd aus Murnau Rest- und Biomülltonnen in: Altenstadt, Bernbeuren, Böbing, Burggen, Hohenfurch, Hohenpeißenberg,
Ingenried, Pähl, Peiting, Prem, Raisting, Rottenbuch, Schongau, Schwabbruck,
Schwabsoien, Steingaden, Wessobrunn, Wielenbach, Wildsteig.
Im Altlandkreis Weilheim entleert die Firma Heinz aus Penzberg Rest- und Biomülltonnen in:
Antdorf, Bernried, Eberfing, Eglfing, Habach, Huglfing, Iffeldorf, Oberhausen,
Obersöchering, Peißenberg, Penzberg, Polling, Seeshaupt, Sindelsdorf,
Weilheim.
Beide Firmen sind seit Jahren in unserem Landkreis tätig, kennen sich aus und fahren zuverlässig das ganze Jahr hindurch Ihre Mülltonnen ab.
Ab 2007 wird die Firma Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH aus Marktoberdorf im gesamten Landkreisgebiet die Gelben Säcke abholen. Sie wurde damit vom Dualen System Deutschland beauftragt.
Die Aufgaben, die die Firmen zu erfüllen haben, sind vertraglich festgelegt. Weitere Regelungen finden sich in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises, die auf der Mustersatzung des Bayerischen Landkreistags basiert.
Sollte bei der Müllabfuhr mal was schief gehen, wenden Sie sich
bitte in jedem Fall umgehend an die Abfallberatung.
Für einen reibungslosen und für alle Beteiligten zufriedenstellenden
Ablauf möchten wir Ihnen nachfolgende Hinweise geben.
Die Entleerung der Rest- und Biomülltonnen sowie die Abholung der
Gelben und Grauen Säcke beginnt morgens ab 6.00 Uhr früh.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Behältnisse vor dem Grundstück
an der öffentlichen Straße bereitgestellt sein. Privatstraßen
werden nicht befahren. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Müllabfuhr
immer zur gleichen Zeit kommt: Durch Urlaubsvertretungen oder unvorhergesehene
Ereignisse können die Leerungen zu unterschiedlichen Zeiten erfolgen.
Tonne vergessen?
Sollten Sie mal vergessen, Ihre Behältnisse rechtzeitig hinaus zu
stellen, helfen Ihnen die Abfallberater der EVA
GmbH nach Möglichkeit auch in diesem Fall weiter.
Die Mülltonnen müssen mit gültigen Kontrollmarken
versehen sein. Diese Marken werden in unregelmäßigen Abständen
von einigen Jahren vom Landratsamt an alle Grundstückseigentümer
neu verschickt. Die zur Zeit gültigen Kontrollmarken sind blau und
viereckig für die Restmülltonnen und orange und viereckig für
die Biomülltonnen. Auf den Marken ist die Literzahl der jeweiligen
Tonne aufgedruckt. Sollten sich auf Ihren Tonnen keine Marken mehr befinden,
wenden Sie sich bitte umgehend an das Landratsamt. Sie schicken Ihnen
Ersatzmarken zu. Andernfalls wird die Müllabfuhr die Tonnen nicht
mehr leeren.
Die Deckel der Tonnen müssen geschlossen sein. Wer regelmäßig
eine übervolle Tonne bereitstellt, läuft Gefahr, dass diese
nicht mehr geleert wird.
Sollte die Tonne ausnahmsweise nicht ausreichen, gibt es spezielle Biomüll-
und Restmüllsäcke, die zur Abfuhr bereitgestellt werden dürfen.
Die Säcke werden in der Regel bei den Gemeinde-Verwaltungen gegen
eine Gebühr verkauft, die die Müllabfuhr beinhaltet.
Die Nutzer der Mülltonnen sind für die Entleerbarkeit der Abfallbehältnisse
verantwortlich, d.h. die Abfälle müssen so in die Tonnen eingebracht
werden, dass sie beim vollautomatischen Entleerungsvorgang herausfallen
können. Die Abfälle dürfen nicht verpreßt oder eingestampft
werden.
Bei Frosttemperaturen besteht die Gefahr, dass insbesondere die Bioabfälle
festfrieren und sich die Tonnen nicht entleeren lassen. Auch feuchtes
Laub friert bei den ersten Nachtfrösten im Herbst oft so fest, dass
es bei der Entleerung nicht aus der Tonne rutscht, weil die Haftungskräfte
stärker sind als die Schwerkraft.
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Müllwerker, in den Tonnen
zu stochern und den Inhalt zu lösen, damit er herausfällt. Spezielle
Hinweise finden Sie auch unter Biotonne.
Bei Unmöglichkeit der Entleerung besteht laut Abfallwirtschaftssatzung
kein Anspruch auf Nachentleerung, Gebührenreduzierung oder Schadenersatz.
Grundstücke nicht zu erreichen?
Können Grundstücke von der Müllabfuhr nicht (z.B. bei Glatteis)
oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, müssen
die Nutzer ihre Abfallbehältnisse selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug
ordnungsgemäß anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche
bringen und bereitstellen. Der Leistungsvertrag mit den Abfuhrunternehmen
sieht nicht vor, dass die Müllwerker die Tonnen oder Säcke holen
müssen.
Das gilt auch, wenn Grundstücke aus sonstigen Gründen, z. B.
bei Straßensperrungen, Baumaßnahmen oder widerrechtlich abgestellten
Fahrzeugen („Falsch-Parker“) nicht angefahren werden können.
Natürlich kann man morgens, wenn man beispielsweise zur Arbeit fährt,
noch nicht wissen, ob die Müllabfuhr im Laufe des Tages durch ein
parkendes Auto daran gehindert wird, eine Straße zu befahren
und die Tonnen zu entleeren.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen kommt der Fahrer des
Müll-LKW’s vielleicht zu einer anderen Einschätzung der
Straßenverhältnisse als ein PKW-Fahrer. Wo PKW’s noch
relativ gefahrlos durchkommen, besteht für einen LKW vielleicht schon
Unfallgefahr und der Fahrer entscheidet sich, das Risiko besser nicht
einzugehen und die Straße daher nicht zu befahren.
Das ist natürlich vorab immer schwer einzuschätzen: Soll die
Tonne an einer anderen, erreichbaren Stelle bereitgestellt werden oder
kommt das Müllauto durch? Sie können auf Nummer sicher gehen
und die Tonne an einer sicher erreichbaren Stelle bereitstellen.
Aber auch eine nicht entleerte Tonne ist kein Beinbruch bzw. einem Unfall
des Müllautos vorzuziehen. Und oft findet sich noch eine Lösung
für das Problem. Rufen Sie daher bitte bei nicht entleerten Tonnen
oder nicht abgeholten Säcken immer bei der Abfallberatung
an.
Falsch befüllte Gefäße werden von den Abfuhrfirmen
beanstandet und nicht mitgenommen. Sollten Sie in diesen Fällen Fragen
haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallberater.
Die Gelben Säcke müssen wie die Rest- und Biomülltonnen
bis um 6.00 Uhr früh am Abfuhrtag am Straßenrand bereitgestellt
sein. Bitte stellen Sie die Säcke nicht schon Tage vorher raus, da
eine Ansammlung Gelber Säcke nicht unbedingt das Straßenbild
verschönert und einige Bürger daran Anstoß nehmen können.
Es besteht auch die Gefahr, dass die Säcke verweht oder aufgerissen
werden oder dass andere Abfälle illegal abgelagert werden.
Bei einem Sturm werden die Säcke leicht verweht. Beachten Sie
bitte: Die Säcke sind bis zur Abholung Ihr Eigentum. Abfuhrunternehmer
oder die Straßenreinigung sind nicht dafür verantwortlich,
verwehte Säcke einzusammeln. |