Die EVA GmbH gibt zeitweise kostenlos Kompost in kleinen Mengen an ihren
Recyclinghöfen ab. Der Kompost ist nicht
abgesackt und muß in selbst mitgebrachte Behältnisse geschaufelt
werden. Bitte fragen Sie vor einer Abholung bei der EVA GmbH nach, ob aktuell Kompost an den Recyclinghöfen vorrätig ist.
Der Kompost stammt aus der Biomüllkompostieranlage der WGV GmbH
in Quarzbichl, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Mit dem Nachbarlandkreis
hat die EVA GmbH in 2003 eine Abfallwirtschafts-Kooperation
beschlossen, die eine Aufgabenteilung vorsieht: Die EVA GmbH wird
im AEZ Erbenschwang den Restmüll behandeln, während in Quarzbichl
der Biomüll aus beiden Landkreisen kompostiert wird.
Kompost ist ein Dünger und entsprechend dosiert auszubringen,
um den Boden nicht zu überdüngen. Häufig wird gefragt,
ob wir Humus oder Erde abgeben. Damit sollte Kompost jedoch auf keinen
Fall verwechselt werden. Hinweise zur richtigen Anwendung und genaue
Informationen über die Eigenschaften des Komposts finden Sie in der
nachfolgenden Deklaration.
Der Kompost entspricht den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-Gütezeichens 251 der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. Er ist frei von Fremdstoffen sowie austriebfähigen Samen und Pflanzenteilen.
Zusammensetzung: Kompost aus pflanzlichen Abfällen aus der Garten- und Landschaftspflege (100 %).
Nährstoffverfügbarkeit: Stickstoff im Anwendungsjahr: 2 %; Phosphat und Kalium in der Fruchtfolge: 100 % Produktstabilität: stabil; Verbrauch innerhalb eines Jahres nach Abholung
Lagerung
Trocken und frostfrei lagern, Abtragungen und Auswaschungen vermeiden.
Hinweise zur Anwendung
Die Anwendungs- und Mengenbeschränkungen nach der Düngemittel- und nach der Bioabfallverordnung sind zu beachten, so z. B.: Das Düngemittel darf grundsätzlich nicht aufgebracht werden auf Dauergrünland und auf forstwirtschaftlich genutzten Böden sowie auf wassergesättigten, tiefgefrorenen oder stark schneebedeckten Böden, die dafür nicht aufnahmefähig sind.
Nach dem Aufbringen auf Feldgemüse- und Feldfutterflächen muss das Düngemittel vor dem Anbau oberflächlich eingearbeitet werden.
Jährlich dürfen bis zu 18 to/ha oder 27 m3/ha oder innerhalb von 3 Jahren bis zu 53 to/ha oder 79 m3/ha Kompost aufgebracht werden. Daneben dürfen in diesem Zeitraum keine Düngemittel mit Klärschlamm zusätzlich aufgebracht werden.