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Abfallgebühren
und Entsorgungspreise an den Recyclinghöfen
 
Abfallgebühren des Landkreises Weilheim-Schongau
(gültig ab 1.7.2008)

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Abfallgebühren und Entsorgungspreise. Den genauen Wortlaut der Abfallgebührensatzung können Sie hier auch herunterladen.

Die Abfallgebühren bestehen aus einer Kombination von festen Grund- und variablen Leistungsgebühren.

Die Grundgebühren (ca. 44 % aller Gebühreneinnahmen) werden als feststehende Beiträge unabhängig von der erzeugten Abfallmenge von allen privaten, öffentlichen und gewerblichen Abfallerzeugern erhoben. Mit ihnen werden zumindest teilweise die Fixkosten gedeckt, die z. B. durch Betrieb und Unterhalt der Entsorgungsanlagen oder in der Verwaltung anfallen.

Die Höhe der Leistungsgebühren (ca. 56 % des Gebührenaufkommens) kann dagegen durch abfallbewusstes Verhalten gezielt beeinflusst werden. Wenn z. B. bei guter Abfalltrennung eine kleinere Restmülltonne ausreicht oder wegen Eigenkompostierung auf die Biotonne verzichtet wird, verringern sich diese Gebühren.
Weitere Leistungsgebühren werden ebenfalls verursacherbezogen bei der Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung erhoben.

Die Entsorgungspreise der EVA GmbH für Wertstoffe finden Sie unten.

 
Grundgebühren
Grundgebühr Monatlich Jährlich
Je private Wohneinheit: 4,20 € 50,40 €
Je Gewerbebetrieb, mindestens*: 9,50 € 114,00 €
ermäßigte Gewerbegrundgebühr**: 4,20 € 50,40 €
Landwirtschaftsbetrieb (ab 20 ha): 2,30 € 27,60 €
Landwirtschaftsbetrieb (ab 50 ha): 3,45 € 41,40 €
Ferienwohnung: 3,00 € 36,00 €
Beherbergung: 4,75 € 57,00 €
* Die gewerblichen Grundgebühren werden gestaffelt nach der Größe der umbauten Nutzfläche erhoben und können daher den oben genannten Betrag übersteigen. Die genauen Staffelungen sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt.
Gewerbliche Grundgebühren werden bei allen nicht privaten Wohnzwecken dienenden Nutzflächen, also auch von öffentlichen, kirchlichen Einrichtungen und bei so genannten „Freiberuflern“ erhoben.
** Anfragen und Anträge zur Ermäßigung richten Sie bitte an:
Landratsamt Weilheim-Schongau - Amt für Kommunale Abfallwirtschaft, Pütrichstr. 8 82362 Weilheim, Tel. 0881-681-1388, Fax -2393, E-Mail: c.bader@lra-wm.de
 
 
Gebühren bei Selbstanlieferung von Abfällen zur Beseitigung
pfeil Beträge bis € 50,- sollen bar bezahlt werden!
Abfallart Gebühr
für 1000 kg
Mindestgebühr/
Gebührenstaffel
Restmüll
(z.B. Hausmüll, Hausmüll-ähnlicher Gewerbemüll, Baustellenabfälle, Mineralfaserabfälle*)
205,00 € 5 € bis 20 kg
10 € bis 50 kg
15 € bis 70 kg
20 € bis 100 kg
25 € bis 120 kg
Restmüll (Hausmüll) kann nur im AEZ Erbenschwang angeliefert werden;
Baustellenabfälle auch an den Recyclinghöfen.
 
Abfallart Gebühr
für 1000 kg
Mindestgebühr/
Gebührenstaffel
Asbestzement*
(wird nur von Montag bis Freitag nur im AEZ Erbenschwang angenommen)
150,00 € 5 € bis 35 kg
* Asbestzement wird nur im AEZ Erbenschwang (nur Montag bis Freitag) angenommen. Sonst werden inerte Abfälle auch an den Recyclinghöfen angenommen.
* Asbestzement und Mineralfaserabfälle werden nur in Spezialsäcken verpackt angenommen.
Abfallart Gebühr
für 1000 kg
Mindestgebühr/
Gebührenstaffel
Inerte Abfälle
(= direkt ablagerungsfähig,
z. B. Heraklith, Rigips,
Glasbausteine)
120,00 € 5 € bis 40 kg
10 € bis 80 kg
15 € bis 120 kg
20 € bis 160 kg
25 € bis 200 kg
 
 
Mülltonnengebühren
Wo Sie in Ihrer Gemeinde die Restmüll- und Biomülltonnen erhalten, können Sie unter „Hier gibt’s“ nachschauen. Hinweise zur Abfalltrennung finden Sie auch hier.
Größe und Anzahl der Mülltonnen können Sie nach Ihrem Bedarf frei wählen. Eine gemeinschaftliche Nutzung von Mülltonnen ist uneingeschränkt möglich. Die Abfuhren erfolgen in der Regel in 14-tägigem Turnus. Ein ausreichendes Volumen sollte daher auch im Hinblick auf Feiertagsverschiebungen eingeplant werden.
Alle Tonnen müssen mit geschlossenem Deckel und gültiger Gebührenkontrollmarke bis 6.00 Uhr früh am jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden.
 
Restmüll-Tonnen Gebühr
monatlich
Gebühr
jährlich
40 Liter 3,40 € 40,80 €
60 Liter 5,10 € 61,20 €
80 Liter 6,80 € 81,60 €
120 Liter 10,20 € 122,40 €
240 Liter 20,40 € 244,80 €
1100 Liter* 93,50 € 1.122,00 €
80 Ltr. Restmüllsack 3,40 € pro Stück
Tonnentausch 10,00 € pro Tausch
 
* Die 1100 Ltr. Restmüll-Behälter müssen erst beim Landratsamt beantragt werden.
Sie können wahlweise auch wöchentlich (verdoppelte Gebühr ) abgefahren werden.
 
Biomüll-Tonnen Gebühr
monatlich
Gebühr
jährlich
80 Liter 3,50 € 42,00 €
120 Liter 5,25 € 63,00 €
240 Liter 10,50 € 126,00 €
60 Ltr. Biomüllsack 2,50 € pro Stück
Tonnentausch 10,00 € pro Tausch
 
Bei Eigenkompostierung aller anfallenden organischen Abfälle kann auf die Biotonne verzichtet und die Gebühr gespart werden.
Eine gemeinschaftliche Nutzung der Biotonne ist ebenfalls möglich.
 
 
Entsorgungspreise der EVA GmbH ab 1.10.2009

Die EVA GmbH setzt die Preise für die Entsorgung von Wertstoffen entsprechend der jeweiligen Verwertungsmarktlage fest. Diese Preise werden bei Anlieferung in den Recyclinghöfen (RH) oder im Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Erbenschwang berechnet (Keine Kartenzahlung möglich).

pfeil Beträge bis € 50,- sollen bar bezahlt werden; bei Rechnungsstellung unter € 50,- wird eine Bearbeitungspauschale von € 2,50 zzgl. MWSt. erhoben.

Es wird grundsätzlich nur jeweils nach der tatsächlichen Anliefermenge und nicht je Abfallerzeuger (z. B. mehrere Nachbarn) abgerechnet. Öffnungszeiten und Wegbeschreibungen unserer Recyclinghöfe finden Sie unter „Recyclinghöfe“.
Die Annahme schadstoffhaltiger Abfälle privater Herkunft ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass prinzipiell jeweils nach der tatsächlichen Anliefermenge und nicht je Abfallerzeuger abgerechnet wird. Kostenlos werden auch Kerzenwachs, Kork, CD’s und Tonerkartuschen angenommen. Zur Entsorgung anderer als der in der Tabelle genannten Abfälle (z. B. Nachtspeicheröfen, Wurzelstöcke, Eisenbahnschwellen, Palisadenzäune) fragen Sie bitte bei der EVA GmbH nach.

 
Abfälle zur
Verwertung

Anlieferpreis
brutto

Anlieferpreis
netto
Einheit
Mindestbetrag
Erläuterungen
 
Verwertung (energetisch) 190,40 160,00
Tonne
5 € bis 30 kg
Sperrmüll, Kunststoffe,
Fensterholz, Wandfarben, kleine Mengen Dachpappe od. schadstoffh. Hölzer
Altholz

77,35

65,00
Tonne
5 € bis 70 kg
z.B. Holzmöbel,
Furnierholz
Bauschutt 35,70 30,00
Tonne
5 € bis 140 kg
Beton, Ziegel, Dachziegel, Keramik, Porzellan, Ton
Flachglas 60,69 51,00
Tonne
5 € bis 80 kg
Fenster-, Spiegelglas, kein Solarglas
 
Baustellenabfälle (siehe "Inerte Abfälle") 120,00   Tonne 5 € bis 40 kg Rigips, Heraklith, Glasbausteine
 
Gartenabfälle 63,07 53,00 Tonne   Mengen
über 300 kg
Bis 100 kg 0,00 0,00     1 Anlieferung
pro Tag
reduzierter Staffel-
preis bis 140 kg
2,00 Die Staffelpreise sollen bar bezahlt
werden! Bei Rechnungsstellung
unter € 50,- erhebt die EVA GmbH
eine Bearbeitungspauschale
von 2,50 € zzgl. MWSt.
statt 8,83
bis 180 kg 4,00 statt 11,35
bis 220 kg 6,00 statt 13,88
bis 260 kg 8,00 statt 16,40
bis 300 kg 10,00 statt 18,92
Biomüll
(z.B. organische
Küchenabfälle)
127,33 107,00 Tonne 5 € bis 40 kg Annahme
nur im AEZ
(nur Mo - Fr)
 
PKW-Reifen (ohne Felge) 1,79 1,50
Stück
  Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen
PKW-Reifen (mit Felge) 2,98 2,50
Stück
 
 
Altpapier 0,00 0,00    
Zeitungen, Papier, Pappe, Kartons
Metalle 0,00 0,00    
Schrott,
Nicht-Eisen-Metalle
Verpackungen
mit Grünem Punkt
0,00 0,00    
„Gelbe Säcke“
Elektroaltgeräte priv. Haushalte,
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

bzw. nach Art und Menge vergleichbare Geräte anderer Herkunftsbereiche
0,00 0,00     Keine ortsfesten Anlagen wie z.B.: Nachtspeicher-Heizgeräte, Heizungs- oder Warmwasser-Anlagen; keine nur gewerblich nutzbaren Geräte
 
Verkauf von Produkten Verkaufspreis
brutto
Verkaufspreis
netto
Einheit
Erläuterungen
         
Verpackungssack f. Asbestzement
90 x 90 x 110 cm
8,33 7,00
Stück
(f. kleine Platten)
Verpackungssack f. Asbestzement
260 x 125 x 30 cm
11,90 10,00
Stück
(für Wellplatten)
 
Verpackungssack f. Mineralfasern
100 x 150 cm
3,57 3,00
Stück
Verpackungssack f. Mineralfasern
150 x 220 cm
5,95 5,00
Stück
Zur Entsorgung anderer Abfälle (z.B. Nachtspeicheröfen, Wurzelstöcke, Eisenbahnschwellen, Palisadenzäune) fragen Sie bitte direkt bei der EVA GmbH nach.
 
Entsorgung von „Sperrmüll“

Sperrige Abfälle wie beispielsweise Möbel oder Hausrat werden mittlerweile verwertet und zählen nicht mehr als Abfälle zur Beseitigung. Sie werden bei Anlieferung an den Recyclinghöfen z.B. dem Schrott oder dem Altholz zugeschlagen. Polstermöbel, Matratzen oder Teppiche gelangen in die energetische Verwertung. Die entsprechenden Entsorgungspreise für die einzelnen Materialien finden Sie in der nachfolgenden Entsorgungspreisliste.
Eine Abholung sperriger Abfälle ist möglich und kann telefonisch bei der EVA GmbH bei Sabine Bach unter Tel. 08868/1801-80 angefordert werden. Je angefangenen Kubikmeter kostet die Abholung 47,60 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dazu wird eine genaue Aufstellung der abzuholenden Teile samt den Ausmaßen benötigt. Die Abholung erfolgt dann auf Rechnung meist innerhalb einer Woche. Elektrogeräte werden grundsätzlich nicht abgeholt.

 
 
Schadstoffhaltige Abfälle
Annahme nur im Recyclinghof Weilheim. Schadstoffe aus privaten Haushalten sind in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
(Stand: 1.1.2008)

Anlieferpreis
brutto

Anlieferpreis
netto
Einheit
Erläuterungen
Farben, Lacke (flüssig, lösemittelhaltig) 1,49 1,25
kg
keine Dispersionsfarben
(= Restmüll)!
Metall-Lackgebinde 0,90 0,75
kg
leere Gebinde
Ölhaltige Abfälle 0,60 0,50
kg
z.B. Lumpen, Behälter, Ölfilter
Altöl 0,30 0,25
kg
bis 5 Liter kostenlos
Chemikalien 2,98 2,50
kg
Annahme nur in Weilheim!
Säuren, Laugen, Reiniger,
Pestizide, Dünger
2,38 2,00
kg
Annahme nur in Weilheim!
Kühl-, Bremsflüssigkeit, Fotochemikalien 0,71 0,60
kg
Annahme nur in Weilheim!
Halogenfreie Lösemittel 1,36 1,14
kg
Annahme nur in Weilheim!
Halogenierte Lösemittel 1,64 1,38
kg
Annahme nur in Weilheim!
Kleinkondensatoren 5,13 4,31
kg
Annahme nur in Weilheim!
Quecksilber 23,04 19,36
kg
Annahme nur in Weilheim!
Spraydosen 2,57 2,16
kg
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen 0,00 0,00
Stück
Kostenlose Annahme wegen Elektroaltgeräte-Gesetz
Batterien, Medikamente 0,00 0,00
kg
Speise- und Fritierfette 0,14 0,12
kg
Nicht in Glasbehältnissen anliefern

Nur Problemabfälle aus Haushalten, die die haushaltsübliche Menge von 10 kg/Stoff/Jahr überschreiten, sind kostenpflichtig.
Die bestehenden Vorschriften über die Lagerung, den Transport und die Entsorgung wurden vom Anlieferer beachtet. Bei Zweifeln über die Richtigkeit der Angaben kann die Annahme verweigert werden. Betriebe mit einer jährlichen Gesamtmenge von über 2000 kg schadstoffhaltiger Abfälle sind selbst nachweis- und entsorgungspflichtig.

 
 
 
   
   
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