Abfallgebühren
des Landkreises Weilheim-Schongau
(gültig ab 1.7.2008)
Hier finden Sie eine Zusammenfassung
der wichtigsten Abfallgebühren und Entsorgungspreise. Den genauen
Wortlaut der Abfallgebührensatzung
können Sie hier auch herunterladen.
Die Abfallgebühren bestehen aus einer Kombination von festen Grund- und variablen Leistungsgebühren.
Die Grundgebühren (ca. 44 % aller Gebühreneinnahmen) werden als feststehende Beiträge unabhängig von der erzeugten Abfallmenge von allen privaten, öffentlichen und gewerblichen Abfallerzeugern erhoben. Mit ihnen werden zumindest teilweise die Fixkosten gedeckt, die z. B. durch Betrieb und Unterhalt der Entsorgungsanlagen oder in der Verwaltung anfallen.
Die Höhe der Leistungsgebühren (ca. 56 % des Gebührenaufkommens) kann dagegen durch abfallbewusstes Verhalten gezielt beeinflusst werden. Wenn z. B. bei guter Abfalltrennung eine kleinere Restmülltonne ausreicht oder wegen Eigenkompostierung auf die Biotonne verzichtet wird, verringern sich diese Gebühren.
Weitere Leistungsgebühren werden ebenfalls verursacherbezogen bei der Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung erhoben.
* Die gewerblichen
Grundgebühren werden gestaffelt nach der Größe der umbauten
Nutzfläche erhoben und können daher den oben genannten Betrag
übersteigen. Die genauen Staffelungen sind in der Abfallgebührensatzung
festgelegt.
Gewerbliche Grundgebühren werden bei allen nicht privaten Wohnzwecken
dienenden Nutzflächen, also auch von öffentlichen, kirchlichen
Einrichtungen und bei so genannten „Freiberuflern“ erhoben.
** Anfragen und Anträge zur Ermäßigung richten Sie bitte
an:
Landratsamt Weilheim-Schongau - Amt für Kommunale Abfallwirtschaft,
Pütrichstr. 8 82362 Weilheim, Tel. 0881-681-1388, Fax -2393, E-Mail:
c.bader@lra-wm.de
Gebühren bei Selbstanlieferung
von Abfällen zur Beseitigung Beträge bis € 50,- sollen bar bezahlt werden!
5 € bis 20 kg
10 € bis 50 kg
15 € bis 70 kg
20 € bis 100 kg
25 € bis 120 kg
Restmüll (Hausmüll) kann nur im AEZ Erbenschwang angeliefert werden;
Baustellenabfälle auch an den Recyclinghöfen.
Abfallart
Gebühr
für 1000 kg
Mindestgebühr/
Gebührenstaffel
Asbestzement*
(wird nur von Montag bis Freitag nur im AEZ Erbenschwang angenommen)
150,00 €
5 € bis 35 kg
* Asbestzement wird nur im AEZ Erbenschwang (nur Montag bis Freitag) angenommen. Sonst werden inerte Abfälle auch an den Recyclinghöfen angenommen.
* Asbestzement und Mineralfaserabfälle werden nur in Spezialsäcken verpackt angenommen.
Abfallart
Gebühr
für 1000 kg
Mindestgebühr/
Gebührenstaffel
Inerte Abfälle
(= direkt ablagerungsfähig,
z. B. Heraklith, Rigips,
Glasbausteine)
120,00 €
5 € bis 40 kg
10 € bis 80 kg
15 € bis 120 kg
20 € bis 160 kg
25 € bis 200 kg
Mülltonnengebühren
Wo Sie in Ihrer
Gemeinde die Restmüll- und Biomülltonnen erhalten, können
Sie unter „Hier gibt’s“ nachschauen.
Hinweise zur Abfalltrennung finden Sie auch
hier.
Größe und Anzahl der Mülltonnen können Sie nach Ihrem
Bedarf frei wählen. Eine gemeinschaftliche Nutzung von Mülltonnen
ist uneingeschränkt möglich. Die Abfuhren erfolgen in der Regel
in 14-tägigem Turnus. Ein ausreichendes Volumen sollte daher auch im
Hinblick auf Feiertagsverschiebungen eingeplant werden.
Alle Tonnen müssen mit geschlossenem Deckel und gültiger Gebührenkontrollmarke
bis 6.00 Uhr früh am jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden.
Restmüll-Tonnen
Gebühr
monatlich
Gebühr
jährlich
40 Liter
3,40 €
40,80 €
60 Liter
5,10 €
61,20 €
80 Liter
6,80 €
81,60 €
120 Liter
10,20 €
122,40 €
240 Liter
20,40 €
244,80 €
1100 Liter*
93,50 €
1.122,00 €
80 Ltr. Restmüllsack
3,40 € pro Stück
Tonnentausch
10,00 € pro Tausch
* Die 1100 Ltr. Restmüll-Behälter müssen erst beim Landratsamt beantragt werden.
Sie können wahlweise auch wöchentlich (verdoppelte Gebühr ) abgefahren werden.
Biomüll-Tonnen
Gebühr
monatlich
Gebühr
jährlich
80 Liter
3,50 €
42,00 €
120 Liter
5,25 €
63,00 €
240 Liter
10,50 €
126,00 €
60 Ltr. Biomüllsack
2,50 € pro Stück
Tonnentausch
10,00 € pro Tausch
Bei Eigenkompostierung
aller anfallenden organischen Abfälle kann auf die Biotonne verzichtet und die Gebühr gespart werden.
Eine gemeinschaftliche Nutzung der Biotonne ist ebenfalls möglich.
Entsorgungspreise
der EVA GmbH ab 1.10.2009
Die EVA GmbH setzt die Preise für
die Entsorgung von Wertstoffen entsprechend der jeweiligen Verwertungsmarktlage
fest. Diese Preise werden bei Anlieferung in den Recyclinghöfen (RH)
oder im Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Erbenschwang berechnet (Keine Kartenzahlung möglich).
Beträge bis € 50,- sollen bar bezahlt werden; bei Rechnungsstellung unter € 50,- wird eine Bearbeitungspauschale von € 2,50 zzgl. MWSt. erhoben.
Es wird grundsätzlich nur jeweils nach der tatsächlichen Anliefermenge und nicht je Abfallerzeuger (z. B. mehrere Nachbarn) abgerechnet. Öffnungszeiten
und Wegbeschreibungen unserer Recyclinghöfe finden Sie unter „Recyclinghöfe“.
Die Annahme schadstoffhaltiger Abfälle privater Herkunft ist in haushaltsüblichen
Mengen kostenlos.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass prinzipiell jeweils nach
der tatsächlichen Anliefermenge und nicht je Abfallerzeuger abgerechnet
wird. Kostenlos werden auch Kerzenwachs, Kork, CD’s und Tonerkartuschen angenommen. Zur Entsorgung anderer als der in der Tabelle genannten Abfälle (z. B. Nachtspeicheröfen, Wurzelstöcke, Eisenbahnschwellen, Palisadenzäune) fragen Sie bitte bei der EVA GmbH nach.
Abfälle zur
Verwertung
Anlieferpreis
brutto
Anlieferpreis
netto
Einheit
Mindestbetrag
Erläuterungen
Verwertung (energetisch)
190,40
160,00
Tonne
5 € bis 30 kg
Sperrmüll, Kunststoffe,
Fensterholz, Wandfarben, kleine Mengen Dachpappe od. schadstoffh. Hölzer
Altholz
77,35
65,00
Tonne
5 € bis 70 kg
z.B. Holzmöbel,
Furnierholz
Bauschutt
35,70
30,00
Tonne
5 € bis 140 kg
Beton, Ziegel, Dachziegel, Keramik, Porzellan, Ton
Die Staffelpreise sollen bar bezahlt
werden! Bei Rechnungsstellung
unter € 50,- erhebt die EVA GmbH
eine Bearbeitungspauschale
von 2,50 € zzgl. MWSt.
statt 8,83
bis 180 kg
4,00
statt 11,35
bis 220 kg
6,00
statt 13,88
bis 260 kg
8,00
statt 16,40
bis 300 kg
10,00
statt 18,92
Biomüll
(z.B. organische
Küchenabfälle)
127,33
107,00
Tonne
5 € bis 40 kg
Annahme
nur im
AEZ
(nur Mo - Fr)
PKW-Reifen (ohne Felge)
1,79
1,50
Stück
Keine Annahme von LKW- und Schlepper-Reifen
PKW-Reifen (mit Felge)
2,98
2,50
Stück
Altpapier
0,00
0,00
Zeitungen, Papier, Pappe, Kartons
Metalle
0,00
0,00
Schrott,
Nicht-Eisen-Metalle
Verpackungen
mit Grünem Punkt
0,00
0,00
„Gelbe
Säcke“
Elektroaltgeräte priv. Haushalte,
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
bzw. nach Art und Menge vergleichbare Geräte anderer Herkunftsbereiche
0,00
0,00
Keine ortsfesten Anlagen wie z.B.: Nachtspeicher-Heizgeräte, Heizungs- oder Warmwasser-Anlagen; keine nur gewerblich nutzbaren Geräte
Verkauf von Produkten
Verkaufspreis
brutto
Verkaufspreis
netto
Einheit
Erläuterungen
Verpackungssack f. Asbestzement
90 x 90 x 110
cm
8,33
7,00
Stück
(f. kleine Platten)
Verpackungssack f. Asbestzement
260 x 125 x 30
cm
11,90
10,00
Stück
(für Wellplatten)
Verpackungssack f. Mineralfasern
100 x 150 cm
3,57
3,00
Stück
Verpackungssack f. Mineralfasern
150 x 220 cm
5,95
5,00
Stück
Zur Entsorgung anderer
Abfälle (z.B. Nachtspeicheröfen, Wurzelstöcke,
Eisenbahnschwellen, Palisadenzäune) fragen
Sie bitte direkt bei der EVA GmbH nach.
Sperrige Abfälle wie beispielsweise
Möbel oder Hausrat werden mittlerweile verwertet und zählen
nicht mehr als Abfälle zur Beseitigung. Sie werden bei Anlieferung
an den Recyclinghöfen z.B. dem Schrott oder dem Altholz zugeschlagen.
Polstermöbel, Matratzen oder Teppiche gelangen in die energetische
Verwertung. Die entsprechenden Entsorgungspreise für die einzelnen
Materialien finden Sie in der nachfolgenden Entsorgungspreisliste.
Eine Abholung sperriger Abfälle ist möglich und kann
telefonisch bei der EVA GmbH bei Sabine Bach unter Tel. 08868/1801-80
angefordert werden. Je angefangenen Kubikmeter kostet die Abholung
47,60 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dazu wird
eine genaue Aufstellung der abzuholenden Teile samt den Ausmaßen
benötigt. Die Abholung erfolgt dann auf Rechnung meist innerhalb
einer Woche. Elektrogeräte werden grundsätzlich nicht abgeholt.
Schadstoffhaltige Abfälle
Annahme nur im Recyclinghof
Weilheim. Schadstoffe aus privaten Haushalten
sind in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
(Stand: 1.1.2008)
Anlieferpreis
brutto
Anlieferpreis
netto
Einheit
Erläuterungen
Farben, Lacke (flüssig, lösemittelhaltig)
1,49
1,25
kg
keine Dispersionsfarben
(= Restmüll)!
Metall-Lackgebinde
0,90
0,75
kg
leere Gebinde
Ölhaltige Abfälle
0,60
0,50
kg
z.B. Lumpen,
Behälter, Ölfilter
Altöl
0,30
0,25
kg
bis 5 Liter kostenlos
Chemikalien
2,98
2,50
kg
Annahme nur in
Weilheim!
Säuren, Laugen, Reiniger,
Pestizide, Dünger
2,38
2,00
kg
Annahme nur in
Weilheim!
Kühl-, Bremsflüssigkeit, Fotochemikalien
0,71
0,60
kg
Annahme nur in
Weilheim!
Halogenfreie Lösemittel
1,36
1,14
kg
Annahme nur in
Weilheim!
Halogenierte Lösemittel
1,64
1,38
kg
Annahme nur in
Weilheim!
Kleinkondensatoren
5,13
4,31
kg
Annahme nur in
Weilheim!
Quecksilber
23,04
19,36
kg
Annahme nur in
Weilheim!
Spraydosen
2,57
2,16
kg
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
0,00
0,00
Stück
Kostenlose Annahme wegen Elektroaltgeräte-Gesetz
Batterien, Medikamente
0,00
0,00
kg
Speise- und Fritierfette
0,14
0,12
kg
Nicht in Glasbehältnissen anliefern
Nur Problemabfälle aus Haushalten, die die haushaltsübliche
Menge von 10 kg/Stoff/Jahr überschreiten, sind kostenpflichtig.
Die bestehenden Vorschriften über die Lagerung, den Transport und
die Entsorgung wurden vom Anlieferer beachtet. Bei Zweifeln über
die Richtigkeit der Angaben kann die Annahme verweigert werden. Betriebe
mit einer jährlichen Gesamtmenge von über 2000 kg schadstoffhaltiger
Abfälle sind selbst nachweis- und entsorgungspflichtig.